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Steuer für Darlehen?

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    Steuer für Darlehen?

    gelöscht...
    Zuletzt geändert von DoktorFaust; 13.02.2012, 22:58.

    #2
    Schenkung:
    "Hier hast du 50.000 €, ... zahle zurück wenn du kannst und willst" hört sich nicht danach an, als ob in einem überschaubaren Zeitraum die Rückzahlung erfolgt sein wird. Kommt natürlich auf die näheren Lebensumstände an. Für alle Beteiligte schwierig zu beurteilen. Verträge in Schriftform sind keine Pflicht.

    Darlehen:
    Erhaltene Zinsen sind beim Empfänger steuerpflichtig. Der Zahlende kann sie steuerlich nicht geltend machen, sofern kein Zusammenhang mit einer Tätigkeit steht, die steuerpflichtige Einkünfte produziert. Sind keine Zinsen vereinbart, könnte das wieder mit Teilbeträgen in die Richtung Schenkung laufen.

    Rückzahlungen von Darlehen sind allenfalls im Gesamtbild "Schenkung oder Darlehen" interessant. Eine direkte Besteuerung von Darlehensrückzahlungen gibt es nicht.

    Die Auskunft spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder ;-)

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      #3
      AW: Steuer für Darlehen?

      ohne Spezialist für Schenkungsteuer zu sein:

      Eine Freundin ist, wenn sie Verlobte ist, eine Angehörige i. S. § 15 Abgabenordnung.

      Ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen muss, um steuerlich anerkannt zu werden, dem sogenannten Fremdvergleich standhalten.

      Ob ein mündlicher Vertrag ohne konkreten Rückzahlungstermin und ohne Zinsen (?) so zwischen fremden Dritten geschlossen worden wäre?

      Wenn keine Anerkennung, dann kein Darlehen. Folge Schenkung. Freibetrag nur 20.000 Euro.

      Zinsen siehe Aron.

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