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Entfernungspauschale für Leiharbeiter

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    Entfernungspauschale für Leiharbeiter

    Hi,-

    ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Ich bin als Leiharbeiter bei wechselnden Kunden tätig. Mal da 2 Monate, mal da 3 Monate,....
    Wie mache ich das nun mit der Entfernungspauschale?? Für jeden Kunden die Adresse sowie die Entfernung angeben??? Da kommt so einiges zusammen, das passt nie ins Formular!!
    Wie habe ich nun vorzugehen? Alles auf ein extra Blatt Papier schreiben???

    Gruss Qowaz

    #2
    AW: Entfernungspauschale für Leiharbeiter

    Zitat von qowaz Beitrag anzeigen
    Hi,-

    ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Ich bin als Leiharbeiter bei wechselnden Kunden tätig. Mal da 2 Monate, mal da 3 Monate,....
    Wie mache ich das nun mit der Entfernungspauschale?? Für jeden Kunden die Adresse sowie die Entfernung angeben??? Da kommt so einiges zusammen, das passt nie ins Formular!!
    Wie habe ich nun vorzugehen? Alles auf ein extra Blatt Papier schreiben???

    Gruss Qowaz
    Hallo,
    evtl. liegt bei den Tätigkeiten an den jeweiligen Arbeitsorten eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor, bei der Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung u. an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind, R 9.4 (2) 1, (3) 5 LStR, dann würden die für den Stpfl. günstigeren Reisekostengrundsätze R 9.4 (1) - 9.8 LStR gelten. Vgl. auch BMF v. 21.12.08.
    Hier wäre Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein o. Steuerberater empfehlenswert.
    Zuletzt geändert von pa84347; 24.05.2011, 19:51.

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