Ich habe mal gelesen, es besteht eine Möglichkeit die Kinderbetreuungskosten von Steuer abzusetzen, sogar wenn nur ein Elternteil berufstätig ist...
Hier der Text:
Für all jene Personen, bei denen es nur einen Verdiener gibt, bzw. bei Alleinerziehenden, die ohne Job da stehen, können ebenfalls Kinderbetreuungskosten in Abzug gebracht werden. Dabei gilt die gleiche zwei Drittel Regelung wie oben, allerdings nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr. Dies liegt daran, dass in dieser Zeit auch die Gesellschaft einen Besuch des Kindergartens für angebracht und erwünscht hält und hierfür nun einmal Kosten anfallen. Diese sind in diesem Fall als Sonderausgaben, im obigen Fall als Werbungskosten anzusetzen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Kind im Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreut wird. Allerdings sollte man alle Rechnungen sammeln und diese nicht in bar zahlen. Die Überweisung ist hier die sinnvollere Alternative, was wohl einfach auch daran liegt, dass man damit einen besseren Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbringen kann. Bei Barzahlungen, selbst wenn diese ordnungsgemäß quittiert werden, treten erfahrungsgemäß Probleme auf. Auch wenn die Oma auf das Kind aufpasst, kann man Kosten geltend machen, etwa die Kosten für die Taxifahrt zum Kinde oder ähnliches. Hier heißt es, Belege sammeln, was das Zeug hält, um diese dem Finanzamt dann entsprechend vorlegen zu können. Der Staat erhofft sich durch die Regelungen eine Erleichterung für Familien aber auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft, Kinder nach Möglichkeit in einen Kindergarten zu schicken, wo sie das soziale Miteinander erlernen können.
Wenn ich versuche diese Kosten in ELSTER einzugeben, dann kommt es zur Fehlermeldung bei der Prüfung. Mehrere Felder sind dann rosa...
Was mache ich falsch???
Hier der Text:
Für all jene Personen, bei denen es nur einen Verdiener gibt, bzw. bei Alleinerziehenden, die ohne Job da stehen, können ebenfalls Kinderbetreuungskosten in Abzug gebracht werden. Dabei gilt die gleiche zwei Drittel Regelung wie oben, allerdings nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr. Dies liegt daran, dass in dieser Zeit auch die Gesellschaft einen Besuch des Kindergartens für angebracht und erwünscht hält und hierfür nun einmal Kosten anfallen. Diese sind in diesem Fall als Sonderausgaben, im obigen Fall als Werbungskosten anzusetzen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Kind im Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreut wird. Allerdings sollte man alle Rechnungen sammeln und diese nicht in bar zahlen. Die Überweisung ist hier die sinnvollere Alternative, was wohl einfach auch daran liegt, dass man damit einen besseren Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbringen kann. Bei Barzahlungen, selbst wenn diese ordnungsgemäß quittiert werden, treten erfahrungsgemäß Probleme auf. Auch wenn die Oma auf das Kind aufpasst, kann man Kosten geltend machen, etwa die Kosten für die Taxifahrt zum Kinde oder ähnliches. Hier heißt es, Belege sammeln, was das Zeug hält, um diese dem Finanzamt dann entsprechend vorlegen zu können. Der Staat erhofft sich durch die Regelungen eine Erleichterung für Familien aber auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft, Kinder nach Möglichkeit in einen Kindergarten zu schicken, wo sie das soziale Miteinander erlernen können.
Wenn ich versuche diese Kosten in ELSTER einzugeben, dann kommt es zur Fehlermeldung bei der Prüfung. Mehrere Felder sind dann rosa...
Was mache ich falsch???
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