Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ab dem Jahr 2010 sind die KV und PV Beträge als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe abziehbar. Ausgenommen sind über die Basisleistungen hinausgehende Leistungen wie Chefarztbehandlungen usw. Diese sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
Während das Programm die KV und PV Beiträge aus der Bescheinigung entnimmt und richtig berechnet, frage ich mich wie ich denn jetzt mit den zusätzlich Beiträgen zu den privaten KV und PV. Bei den Verträgen die erst ab 2010 geschlossen werden, ist die Aufteilung auf den Bescheinigungen der Kassen schön zu erkennen, meine ich. (Also was davon in die sonstige und was voll in die Vorsorge geht)
Wie ist denn das denn jetzt nun bei einem zusätzlichen Beitrag zu einer einer privaten Krankekasse der vor 2010 geschlossen wurde? Auf diesen Bescheinigungen ist einfach nur der gezahlte Betrag vermerkt. Der Beitrag der dort vermerkt ist, setze ich den jetzt bei den so. Vorsorgeaufwendungen an oder doch zu den privaten KV ?
Schon mal schönen Dank für die Antworten
ich habe folgendes Problem:
Ab dem Jahr 2010 sind die KV und PV Beträge als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe abziehbar. Ausgenommen sind über die Basisleistungen hinausgehende Leistungen wie Chefarztbehandlungen usw. Diese sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
Während das Programm die KV und PV Beiträge aus der Bescheinigung entnimmt und richtig berechnet, frage ich mich wie ich denn jetzt mit den zusätzlich Beiträgen zu den privaten KV und PV. Bei den Verträgen die erst ab 2010 geschlossen werden, ist die Aufteilung auf den Bescheinigungen der Kassen schön zu erkennen, meine ich. (Also was davon in die sonstige und was voll in die Vorsorge geht)
Wie ist denn das denn jetzt nun bei einem zusätzlichen Beitrag zu einer einer privaten Krankekasse der vor 2010 geschlossen wurde? Auf diesen Bescheinigungen ist einfach nur der gezahlte Betrag vermerkt. Der Beitrag der dort vermerkt ist, setze ich den jetzt bei den so. Vorsorgeaufwendungen an oder doch zu den privaten KV ?
Schon mal schönen Dank für die Antworten
Kommentar