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Private Krankenversicherungen/Pflegeversicherungen ab 2010

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    Private Krankenversicherungen/Pflegeversicherungen ab 2010

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ab dem Jahr 2010 sind die KV und PV Beträge als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe abziehbar. Ausgenommen sind über die Basisleistungen hinausgehende Leistungen wie Chefarztbehandlungen usw. Diese sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.

    Während das Programm die KV und PV Beiträge aus der Bescheinigung entnimmt und richtig berechnet, frage ich mich wie ich denn jetzt mit den zusätzlich Beiträgen zu den privaten KV und PV. Bei den Verträgen die erst ab 2010 geschlossen werden, ist die Aufteilung auf den Bescheinigungen der Kassen schön zu erkennen, meine ich. (Also was davon in die sonstige und was voll in die Vorsorge geht)

    Wie ist denn das denn jetzt nun bei einem zusätzlichen Beitrag zu einer einer privaten Krankekasse der vor 2010 geschlossen wurde? Auf diesen Bescheinigungen ist einfach nur der gezahlte Betrag vermerkt. Der Beitrag der dort vermerkt ist, setze ich den jetzt bei den so. Vorsorgeaufwendungen an oder doch zu den privaten KV ?


    Schon mal schönen Dank für die Antworten

    #2
    AW: Private Krankenversicherungen/Pflegeversicherungen ab 2010

    Zitat von TommyBoy Beitrag anzeigen
    Wie ist denn das denn jetzt nun bei einem zusätzlichen Beitrag zu einer einer privaten Krankekasse der vor 2010 geschlossen wurde? Auf diesen Bescheinigungen ist einfach nur der gezahlte Betrag vermerkt.
    Kann ich nicht bestätigen.

    EDIT: Habe anhand Arons Beitrag festgestellt, dass ich überlesen habe, dass es sich um einen Zusatzbeitrag handelt. Da ist ja klar, dass es keine Basisleistungen sind. Irgendwie hatte ich den Eindruck, der Fragesteller glaubt, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wäre relevant. Eine vor 2010 abgeschlossene private Vollversicherung übermittelt/bescheinigt nach Basis- und Zusatzleistungen aufgeteilt wie eine erst 2010 abgeschlossene.
    Zuletzt geändert von neysee; 24.05.2011, 10:21.

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      #3
      Wenn ich nur eine private Krankenversicherung abschließe, um Chefarztbehandlung im Krankenhaus im 1-Bett Zimmer zu haben - dann dürfte sich die Aufteilung in Basisabsicherung / Komfortleistung wohl erübrigen.
      Egal wann diese Versicherung abgeschlossen wird - es ist Komfortleistung.

      Bei einer allumfassenden Krankenversicherung - egal wann abgeschlossen - wird aufgeteilt zwischen dem voll abzugsfähigen Teil und der Komfortleistung.

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