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selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

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    selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zum Elster Formular:

    1. Ich habe bis Mai 2010 selbstständig gearbeitet und dies auch im Anhang S angegeben. Wo gebe ich den die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge an? Ist Zeile 19 (Beiträge zur Krankenversicherung, die als Zusatzbeitrag gelesitet wurden) im Anhang Vorsorgeaufwand richtig?


    2. Ich bin im September 2010 aus der Kirche ausgetretten. Mein aktueller Arbeitgeber hat die Krichensteuer aber nach wie vor abgeführt, da diese noch nicht auf der Steuerkarte geändert wurde. Wo kann ich diese Krichensteuer zurück fodern?
    Und muss ich eine Religion im Elster Formular angeben oder nicht?

    Es wäre wirklich super, wenn mir hier jemand helfen könnten.

    Vielen Dank vorab.

    Beste Grüße,
    Philipp

    #2
    AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

    1. Wo gebe ich den die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge an?
    -> Zeilen 18 bis 24 der Anlage Vorsorgeaufwand, soweit es eine gesetzliche KV ist (grs. KV-Beiträge in Zeile 18 und PV-Beiträge in Zeile 21). Oder Zeilen 31 bis 36, falls es eine private Krankenversicherung ist (die sollte eine entsprechende Aufteilung mitschicken).


    2. Und muss ich eine Religion im Elster Formular angeben oder nicht?
    Ja, auf der ersten Seite des Hauptvordrucks. Dort gibt es auch extra eine Schaltfläche für diejenigen, die innerhalb des Jahres die Religion gewechselt haben.

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      #3
      AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Zu1:
      Ich habe von Januar bis Mai di Beträge zu der gesetzlichen Krankenverischerung selbst gezahlt. Dies habe ich jetzt in Zeile 18 (KV) und 21 (PV) angeben.
      Ab Juni - Dezember hat mein Arbeitgeber die Beträge gezhalt. Dies habe ich im Anhang N angeben. Wenn ich das Dokument jetzt speichere kommt folgende Meldung:

      "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."

      Heißt das jetzt, dass ich das Forumlar richtig ausgefüllt habe, aber die Beiträge nicht absetzen kann?


      Zu2:
      Wo kann ich die gezahlten Kirchensteuer wieder zurück fordern?


      Nochmals Danke für die Antwort. Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte.


      Vielen Dank vorab.

      Beste Grüße,
      Philipp

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        #4
        AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

        Zitat von philipp83 Beitrag anzeigen
        Wo kann ich die gezahlten Kirchensteuer wieder zurück fordern?
        Steuererklärung ausfüllen und absenden.

        Kommentar


          #5
          AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

          Zu1:
          Heißt das jetzt, dass ich das Forumlar richtig ausgefüllt habe, aber die Beiträge nicht absetzen kann?

          -> Ja. Sie liegen bereits mit Ihrer Basisabsicherung über den Höchstbeträgen, in deren Rahmen noch Wahlleistungen mit abgezogen werden können.

          Zu2:
          Wo kann ich die gezahlten Kirchensteuer wieder zurück fordern?
          -> Einfach die Erklärung abgeben dabei wird dann berechnet, was Sie zurück bekommen. Aber bitte beachten Sie dabei: für die Monate, in denen Sie noch in der Kirche waren müssen Sie auch noch Kirchensteuer zahlen. Sie bekommen nicht die ganze Kirchensteuer zurück.

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            #6
            AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            Einfach die Erklärung abgeben dabei wird dann berechnet, was Sie zurück bekommen. Aber bitte beachten Sie dabei: für die Monate, in denen Sie noch in der Kirche waren müssen Sie auch noch Kirchensteuer zahlen. Sie bekommen nicht die ganze Kirchensteuer zurück.
            Und nach den Kirchensteuergesetzen zählt, wenn Sie im September austreten, der September und Oktober noch zur Kirchensteuerpflicht, d.h. es wird grundsätzlich die Kirchensteuer normal berechnet und das Ergebnis dann mit 10/12 multipliziert, fertig ist die ultimative Kirchensteuer.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: selbst gezahlte Krankenversicherungsbeiträge / Kirchenaustritt

              Die Steuererklärung ist soeben übermittelt worden.

              Vielen Dank für die Hilfe.

              Beste Grüße,
              Philipp

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