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Freistellungsantrag bei 2 Banken

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    Freistellungsantrag bei 2 Banken

    Hallo,
    ich brauche wieder Hilfe. Und zwar komme ich mit meinen Freistellungsanträgen nicht klar, bzw.
    weiß nicht wo ich was eintragen soll.

    Sachlage: Ehefrau

    Ich habe bei einer Bank 1211 Euro beantragt. Von ihr habe ich auch eine Steuerbescheinigung bekommen, wo ich die gezahlten Steuern und Zinsen in KAP eintragen konnte.

    Bei einer anderen Bank hatte ich ein Sparbuch wo ich 390 Euro beantragt hatte. Das Sparbuch wurde im August 2010 aufgelöst und die Zinsen darin eingetragen.
    Von dieser Bank habe ich keine Steuerbescheinigung bekommen. Was mache ich jetzt.



    Gruß
    funny

    #2
    AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

    Soweit die Sparbuch-Bank keine Bescheinigung herausrückt, weil keine Steuer einbehalten worden ist - in der Anlage KAP nicht die Zeile 4 sondern Zeile 5 ankreuzen. Bei Zeile 14a ist dann die Höhe der tatsächlich freigestellten Sparbuch-Zinsen einzutragen.

    Die anderen bescheinigten Beträge entsprechend in die Anlage KAP eintragen.

    Bei Eheleuten mit Kapitaleinkünften sind die Beträge entsprechend aufzuteilen und separat in den Anlagen KAP einzutragen.

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      #3
      AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

      In 14a, also meine 390 Euro??

      Da keine Kirchensteuer einbehalten worden ist, reicht da die Zeile 5 oder muß ich auch 6 ankreuzen?


      Danke
      Gruß
      funny

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        #4
        AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

        Das kommt darauf an, was du willst:

        - Bei der anderen Bank gezahlte Steuern angeben: Steuerbescheinigung unverzichtbar, Bank fragen. Nicht jede Bank verschickt die automatisch, einige erst auf Anforderung.

        - Bei der anderen Bank wurden keine Steuern gezahlt, man hätte aber gerne ein Blatt Papier: s.o., prinzipiell muss sie, sobald Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterworfen waren, und das sind sie auch, wenn wg. Freistellung keine einbehalten wurden, wenn auch einige Banken da etwas unwillig sind.

        - Bei der anderen Bank wurden keine Steuern gezahlt, das Blatt Papier interessiert einen nicht, oder es wurden Steuern gezahlt, die man aber gar nicht angeben möchte, weil man sie weder gegen bei anderen Banken nicht ausgeschöpfte Freistellungsaufträge erstatten lassen kann noch einen Sinn in der Günstigerprüfung sieht, möchte aber bloß wissen, wieviel von dem Freibetrag dort ausgeschöpft wurde, um es in Zeile 14a einzutragen: Ergibt sich doch eigentlich durch die Höhe des Freistellungsauftrages selber, wenn dieser ausgeschöpft wurde, anderenfalls bei einem reinen Sparbuch und nicht ausgeschöpftem Freistellungsauftrag durch die Höhe der Zinsen selber, die ja im Sparbuch eingetragen wurden. Oder man ruft die Bank an und fragt sie nach der Zahl.

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          #5
          AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

          bitte nicht so kompliziert. Ich verstehe nur Bahnhof. Liegt wohl auch an mir.


          Da ich von meinem Sparbuch also keine Steuerbescheinigung bekommen habe,

          aber einen Freistellungsantrag gemacht habe, kann ich diese Summe 390 Euro in 14a eintragen?


          Gruß
          funny

          Kommentar


            #6
            AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

            Zitat von funny Beitrag anzeigen
            bitte nicht so kompliziert. Ich verstehe nur Bahnhof. Liegt wohl auch an mir.


            Da ich von meinem Sparbuch also keine Steuerbescheinigung bekommen habe,

            aber einen Freistellungsantrag gemacht habe, kann ich diese Summe 390 Euro in 14a eintragen?
            Nein, das was tatsächlich ausgeschöpft wurde.

            Kommentar


              #7
              AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

              Hallo funny,

              vielleicht sollten wir erst einmal klären, was du überhaupt willst.

              Also, lagen die Kapitalerträge insegsamt über 1602 Euro?

              Wurde irgendwo Abgeltungsteuer einbehalten?

              Bist du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörig (und war das der/den Bank/en nicht bekannt)?

              Ist dein normales Einkommen (Lohn) nicht sehr hoch, ich würde mal sagen, nicht über 20.000 Euro? (dann könnte sich eventuell die Günstigerprüfung lohen).

              EDIT: Bei Ehepaaren sollten es schon über 40.000 Euro sein, um die Günstigerprüfung auszuschließen (stimmt übrigens auch nicht in jedem Fall, daher im Zweifel immer beantragen).

              MfG Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 25.05.2011, 16:11.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                Hallo,

                1. ja die Kapitalerträge lagen über 1602 Euro.

                2. Wenn die Abgeltungsteuer die Kapitalertragsteuer ist ja

                3. gehöre einer relg. Gemeinschaft an, der Bank nicht bekannt.

                4. liegt über 20.000 Euro


                Gruß
                funny

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                  #9
                  AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                  Hallo funny,

                  OK, jetzt ist es schon ein bisschen klarer.

                  Einen Fehler hatte ich aber gemacht, die 20000 Euro galten für eine Einzelperson, bei Ehepaare muss es 40000 Euro heißen. Liegt ihr auch darüber?

                  Ich würde jedenfalls dazu raten, ALLE Kapitalerträge zu erklären, damit läßt sich dann am einfachsten sowohl der Sparer-Pauschbetrag als auch die Kirchensteuer korrigieren.

                  Das sähe dann wie folgt aus:
                  Du überträgst alle Steuerbescheinigungen 1:1, der Betrag für Zeile 14/14a gehört dann in Zeile 14.
                  Anschließend addierst du noch die 390 Euro Zinsen zu Zeile 7 UND zu Zeile 14 (denn die Zinsen waren ja freigestellt).

                  Jetzt noch der Antrag: Entweder Zeile 4 (dann 14a freilassen), oder Zeile 5 und 6 (dann 14a=Null), der Rest stimmt für beide Fälle.
                  Testweise kannst du dann beide Möglichkeiten mal durchrechnen (lassen), wenn die Günstigerprüfung besser ist, solltest du sie imho auch beantragen.

                  Die Steuerbescheinigungen müssen eingereicht werden, zu dem Sparbuch reicht eine Kopie des Zinseintrages.

                  MfG Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 25.05.2011, 16:12.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                    So langsam wird es interessant. Gut, sich so früh Gedanken zu dem Thema zu machen.

                    Vielleicht sollten die Informationen mal einfach nicht tröpfchenweise auf x Beiträge verteilt werden.

                    Also, der Freibetrag wurde insgesamt überschritten.
                    Liegt Kirchensteuerpflicht vor? (Sorry, Religionsgemeinschaft alleine ist ein bisschen dünn, das kann auch hinduistisch bedeuten)

                    Es gab zwei Banken, nur von einer (nennen wir sie Bank A) gibt es eine Steuerbescheinigung, von der anderen nicht (nennen wir mal Bank B).

                    Bei Bank A lag ein Freistellungsauftrag vor, wurde aber überschritten, es wurde Abgeltungssteuer+Soli abgeführt, aber keine Kirchensteuer.

                    Bei Bank B lag ein Freistellungsauftrag vor. Wurde der auch überschritten und daher Steuern abgeführt, oder blieb ein Teil des freigestellten Betrags ungenutzt?

                    Lagen neben Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte noch Nebeneinkünfte vor, z.B. aus Vermietung, nebenberuflichem Gewerbe? Überschreiten die Kapitalerträge den Freibetrag um a) weniger als 820 Euro, b) ein bisschen mehr als 820 Euro, c) viel mehr?

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                      #11
                      AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                      Hallo Stefan,
                      so, nun habe ich alles verstanden. Vielen Dank.

                      Einkommen als Ehepaar ist unter 40.000 Euro

                      Ich habe nun 4 angekreut und es kommt etwas mehr raus, als wenn ich 5 und 6 ankreuze.
                      Kann ich dann so lassen?


                      Vom Sparbuch wird nun eine Kopie gemacht und mit beigelegt.
                      Ich hoffe, nun ist alles in Ordnung. Für mich war es leider sehr kopliziert. Danke für das Verständnis und Eure Mühe.


                      Gruß
                      funny

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                        #12
                        AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                        Hallo funny,

                        >>>Ich habe nun 4 angekreut und es kommt etwas mehr raus, als wenn ich 5 und 6 ankreuze. Kann ich dann so lassen?

                        Ja, dann würde ich die Günstigerprüfung nehmen. In den allermeisten Fällen ist sie wirklich günstiger.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Freistellungsantrag bei 2 Banken

                          Vielleicht noch einmal zur Ausgangsfrage zurück:

                          Die Bank ist -auf Antrag- VERPFLICHTET, eine Steuerbescheinigung auszustellen, wenn Kapitalerträge anfallen. Das gilt ab 2009 AUCH, wenn keine Abgeltungssteuer aus welchen Gründen auch immer einbehalten wurde. (BMF-Schreiben vom 18.12.2009, geändert am 16.11.2010: siehe dortiges Vorwort sowie Rz 13 in Fällen der NV-Bescheinigung).

                          Fazit: Bei Bank B vorstellig werden und um Steuerbescheinigung bitten (bisher haben Sie dort ja noch nicht nachgehakt, also hat die Bank B -formal gesehen- nichts falsch gemacht, das Thema "Service" ist eine andere Baustelle ...).
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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