Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Progressionsvorbehalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Progressionsvorbehalt

    Ich habe unter Elsterformular meine Steuerberechnung für 2010 durchgeführt. Da ich in Altersteilzeit bin, erhalte ich einen Altersteilzeitzuschlag in Höhe 10577 €, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Elster berücksichtigt bei der Berechnung des Steuersatzes nicht die Progressionseinkünfte. Ich habe zum Vergleich die Progressionsvorbehaltsrechner des Bayerisches Landesamtes für Steuern und von Steuertipps.de eingesetzt. Beide kommen zu gleichen Ergebnissen, die aber um fast 1000 € unter dem Wert von Elster liegt.

    Grüße aus dem Rheiderland
    Rheiderlaender

    #2
    AW: Progressionsvorbehalt

    Welche Version von ElsterFormular wird verwendet, wo ist der Altersteilzeitzuschlag eingetragen?

    Kommentar


      #3
      AW: Progressionsvorbehalt

      Guten Tag,

      ich benutze die aktuelle

      Version: 12.2.0

      und habe den Altersteilzeitzuschlag in Zeile 25 der Anlage N eingefügt.

      MfG
      Rheiderlaender

      Kommentar


        #4
        AW: Progressionsvorbehalt

        Anmerkung:

        Beim Berechnen der Einkommenssteuer für 2009 mit Progressionsvorbehalt stimmten die Werte von Elsterformular, vom Landesamt und von Steuertipps.de überein. Dies ist für 2010, wie beschrieben, jetzt nicht mehr der Fall.

        Rheiderlaender

        Kommentar


          #5
          AW: Progressionsvorbehalt

          Aktuell ist seit ein paar Tagen die Version 12.2.1 Rev. 6570, diese rechnet bei einem Beispielfall bei mir mit ca. 30.000 zu versteuerndem Einkommen und Ihrem Altersteilzeitzuschlag eine um ca. 1.200 Euro höhere Steuer aus als ohne.
          Zuletzt geändert von V. Liersee; 26.05.2011, 17:51.

          Kommentar


            #6
            AW: Progressionsvorbehalt

            Moin, Herr Liersee
            ich habe heute morgen aktualisiert und nach Ihrer Antwort noch mal nach Updates gesucht. Meine Version ist die aktuellste, die mir zurzeit zur Verfügung steht. Nach Splittingtabelle müsste ich ohne Progressionsvorbehalt 3950 € zahlen, mit Progressionsvorbehalt lt. Steuerberechnung Elsterformular aber 6135 €, der Unterschied beträgt bei mir also ca. 2200 €. Ich werde die von Ihnen genannte Version mal abwarten und dann noch berechnen lassen. Vielleicht ist der Fehler ja behoben worden.

            MfG
            Rheiderlaender

            Kommentar


              #7
              AW: Progressionsvorbehalt

              Also auch bei der aktuellen Version besteht das Problem weiter. Wenn ich mein zu versteuerndes Einkommen und meine Progressionseinkünfte addiere und die darauf zu zahlende Einkommenssteuer ermittle, errechnet sich ein Progressionssteuersatz von 15,0804%. Elsterformular berechnet aber unter Steuerberechnung einen Steuersatz von 17,7890%. Irgendwas stimmt da nicht.

              Schönes Wochenende
              Rheiderlaender

              Kommentar


                #8
                AW: Progressionsvorbehalt

                ich habe bei mir in ElsterFormular 2010 noch einmal die Daten gerechnet. Das Ergebnis ist richtig. Ich kann keine Differenz zu anderen Rechnern feststellen.

                Ich habe: - Version: 12.2.1- Revision: 6570

                Kommentar


                  #9
                  AW: Progressionsvorbehalt

                  steht der wert tatsaechlich in zeile 25 der Anlage N ? dahin wird er ja automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung uebernommen. liegt auch kein tippfehler vor, so das ein falscher wert dabei herauskommt (kommastellen sind hier ein gern genommenes problem)

                  wurden an anderer stelle weitere einkuenfte erklärt die dem progressionsvorbehalt unterliegen (anlage N oder hauptvordruck zeile 94?)

                  ist das zu versteuernde einkommen das ihrer berechnung zugrunde liegt, gleich dem der berechnung von elsterformular?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Progressionsvorbehalt

                    Elster rechnet korrekt. Ich hatte irrtümlich die Progressionseinkünfte sowohl im Hauptvordruck als auch in der Anlage N, wo sie bei mir hingehörte. Vielen Dank für die Hinweise und Anmerkungen.

                    Rheiderlaender

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X