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    Abbruch Hinweis

    Hallo Zusammen,

    bei der Steuerberechnung erhalte ich folgenden Abbruch-Hinweis:
    "Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, es fehlen aber entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    In der Anlage Altersvorsorge in Zeile 22 u. 23 sind die Beträge wie von der Krankenkasse
    mitgeteilt angeben worden. Was muss ich denn jetzt noch wo eintragen?

    Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Abbruch Hinweis

    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass Sie die Anlage Vorsorgeaufwand und nicht die Anlage Altersvorsorge (AV) meinen.

    Wenn Sie Arbeitnehmer sind, gehören die Beitragsrückerstattungen in die Zeilen 16 und 17 - und nicht in die Zeilen 22 und 23. Dort sind nur Rückerstattungen bei Rentnern odern bei selbstständigen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, einzutragen.

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis

      Hallo Sabre,

      danke für den Hinweis. Wir sind als Arbeitnehmer freiwillig in der ges. KV versichert und die Zeilen 22 u. 23 auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden uns so von der Krankenkasse angegeben.

      Wenn ich die Eintragungen ganz weglasse, berechnet Elster die Steuer.

      Grüße ans Forum.

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