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Umsatzsteuer

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    Umsatzsteuer

    Zeile 45 - an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.

    Frage: bei quartalsweiser USt-Voranmeldung wird ja die Umsatzsteuer für das letzte Quartal 2010 erst im Januar gezahlt. Bei mir war das der 7.1. also vor dem Stichtag 10. des Monats. Nun meine Frage - kann ich es dennoch mit im Jahre 2010 veranlagen?
    Oder sollte man dann immer am besten am letzten Tag des Jahres seine Ust-Voranmeldung machen? (das müsste ich dann wirklich 24 Uhr machen, denn durch paypal gehen manchmal auch abends 22 Uhr noch Beträge ein, auch an Silvester. War jedenfalls letztes Jahr so. d.h. ich müsste an Silvester um 0 Uhr wenn andere anstossen meine U-St-Voranmeldung machen, oder wie?

    #2
    AW: Umsatzsteuer

    Die Zeile bezieht sich auf die FÜR das Jahr gezahlte Umsatzsteuer und nicht auf die IN dem Jahr gezahlte Umsatzsteuer.

    Die für das vierte Quartal gezahlten Beträge können also unabhängig von dem Tag der Zahlung bei der Jahreserklärung immer gegengerechnet werden.

    Umsatzsteuer-Voranmeldungen können übrigens immer erst nach Ablauf des Voranmeldezeitraums (für das vierte Quartal also frühestens am 01.01.) abgegeben werden. Vorher führen Zahlungen an das Finanzamt eher zu Verwirrung als zu einem (wie auch immer gearteten) Vorteil.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ja stimmt (ist eigentlich logisch, hätte ich auch selbst drauf kommen können )

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        #4
        AW: Umsatzsteuer

        Zitat von jawes Beitrag anzeigen
        an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
        Das heißt grundsätzlich erst mal gezahlte, nicht erklärte Umsatzsteuer. Bei der Ermittlung des Gewinns sind grundsätzlich die tatsächlich im Veranlagungsjahr bezahlten Beträge maßgebend.

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