Bei Bezug von Alters- und Witwenrente - wo wird die Witwenrente in Anlage R eingetragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Renten Einkommensteuererklärung 2010
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AW: Renten Einkommensteuererklärung 2010
war der Ursprung aus der gesetzlichen Rentenversicherung : Anlage R Seite 1
in Zeile 7 ist der Beginn der Rente einzugeben. Hier gilt:
Bei Hinterbliebenenrenten richtet sich der Rentenfreibetrag danach, ob der Verstorbene schon selbst eine Rente bezogen hatte oder noch nicht. War er bereits Rentner, so gilt für die Hinterbliebenenrenten der Rentenfreibetrag, der für seine Versichertenrente galt.
Es ist das Datum des Beginns der ursprünglichen Rentenzahlung einzutragen.
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AW: Renten Einkommensteuererklärung 2010
Die Frage ist: Da es jetzt nur noch eine Eintragungsmöglichkeit für gesetzliche Renten gibt,
muß ich beide Renten zusammen als einen Posten eintragen? Die Renten haben zu verschiedenen Zeiten begonnen - oder Anlage R einmal für meine Altersrente und einmal für die Witwenrente ausfüllen. Bisher mußten die Renten immer separat angegeben werden in zwei verschiedenen Spalten. Jetzt ist Anlage R so konzipiert, daß nur noch eine gesetzliche Rente angegeben werden kann. Auf meine Nachfrage beim Finanzamt konnte mir die Dame dort keine Antwort geben, wie ich das handhaben soll. Sie wußte es schlicht und einfach selber nicht!
PS: Bei Beginn der Rente hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen.
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AW: Renten Einkommensteuererklärung 2010
man kann mehrere Renten gleicher Art eintragen.
Nach Zeile 13 gibt eine Schaltfläche -Hinzufügen- , drücken und ein zusätzliches Feld zur Eintragung einer weiteren Rente öffnet sich.
PS habe ich jetzt nicht verstanden.
ist das gemeint? Stirbt ein Versicherter vor Rentenbezug, dann richtet sich der Rentenfreibetrag der Witwenrente oder Waisenrente nach dem Zeitpunkt ihres Beginns.
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