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Warum Nachzahlung 2010?

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    Warum Nachzahlung 2010?

    Hallo, hoffe, daß ich jetzt im richtigen Unterforum bin.

    Habe eine Frage bzgl. der Steuerberechnung durch Elster.

    Durch eine Sonderregelung Bund bin ich im Vorruhestand. Bedeutet, daß ich immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehe, aber meine Arbeitskraft nicht angefordert wird.

    Erhalte ca. 75% meines ehemaligen Bruttos.

    Meine Ehefrau hat 2010 ganzjährig Krankengeld bezogen und zusätzlich noch vom Arbeitgeber eine Zahlung von ca. 280€ monatlich bezogen, die auch versteuert wurde.

    Außer Versicherungen haben wir nichts abzusetzen.

    Elster hat eine Nachzahlung von ca. 1000€ errechnet.

    Kann ich nicht nachvollziehen, da ja alle Einkünfte schon versteuert wurden.

    Sicher könnt Ihr ohne mehr konkrete Daten nicht genau Auslunft geben, aber mir geht es nur darum, daß ich verstehen kann, warum ich nachzahlen muß.

    #2
    AW: Warum Nachzahlung 2010?

    Krankengeld ist wohl steuerfrei, steht aber unter Progressionsvorbehalt.

    Kommentar


      #3
      AW: Warum Nachzahlung 2010?

      Zitat von old_juergen Beitrag anzeigen
      Hallo, hoffe, daß ich jetzt im richtigen Unterforum bin.

      Habe eine Frage bzgl. der Steuerberechnung durch Elster.

      Durch eine Sonderregelung Bund bin ich im Vorruhestand. Bedeutet, daß ich immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehe, aber meine Arbeitskraft nicht angefordert wird.

      Erhalte ca. 75% meines ehemaligen Bruttos.

      Meine Ehefrau hat 2010 ganzjährig Krankengeld bezogen und zusätzlich noch vom Arbeitgeber eine Zahlung von ca. 280€ monatlich bezogen, die auch versteuert wurde.

      Außer Versicherungen haben wir nichts abzusetzen.

      Elster hat eine Nachzahlung von ca. 1000€ errechnet.

      Kann ich nicht nachvollziehen, da ja alle Einkünfte schon versteuert wurden.

      Sicher könnt Ihr ohne mehr konkrete Daten nicht genau Auslunft geben, aber mir geht es nur darum, daß ich verstehen kann, warum ich nachzahlen muß.
      Hallo,
      wenn Sie LSt-Klasse 3 hatten u. Ihre Frau LSt-Klasse 5, kanns schon passieren, dass Nachzahlungen fällig werden u. das Krankengeld unterliegt (wie schon geschildert) dem Progressionsvorbehalt.
      Die erhobene Lohnsteuer wird allerdings angerechnet (Ausnahme pauschal erhobene LSt).

      Kommentar

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