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Zeile 49 Anlage N (was muss dort hin?)

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    Zeile 49 Anlage N (was muss dort hin?)

    Hallo ihr lieben,

    was muss in Zeile 49 in der Anlage N hin?
    Ich habe eine feste Arbeitsstätte, und war auf einer Fortbildung im Jahr 2010. Nun weiß ich einfach nicht was dort hineingehört. Überspringen kann ich es auch nicht, da es immer rot markiert ist.


    Danke

    #2
    AW: Zeile 49 Anlage N (was muss dort hin?)

    also bei mir ist das grau unterlegt, d.h. es "füllt sich selbst aus" aus den Angaben weiter oben
    (Zl. 46-48 weitere Werbungskosten)

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      #3
      AW: Zeile 49 Anlage N (was muss dort hin?)

      Bei mir füllt sich nichts von selber aus.
      Ich meine Zeile 49 Werbungskosten: beruflich veranlasste Auswertstätigkeit.
      Ich verstehe dieses nicht und weiß nicht was ich eintragen soll, da ich ich ja nur einmal Außwerts tätig war und zwar zu einer Fortbildung.

      Muss ich nun die Fortbildung noch einmal hier eintragen?
      Es ist keine regelmäßige Tätigkeit vorhangen? Ja oder Nein??

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        #4
        AW: Zeile 49 Anlage N (was muss dort hin?)

        Also hier steht "Summe", Auswärtstätigkeit kommt danach, ist aber egal.
        Ich denke, es reicht, wenn Du die Fortbildung in Zeile 45 (bzw. daRÜBER: "Fortbildungskosten") einträgst. Auswärts bist Du nur tätig, wenn Du Verteter bist oder länger zu einer Filiale abkommandiert bist.
        Zweimal brauchst/darfst Du nichts eintragen.

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