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Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

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    Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

    Hallo, seit gegrüsst. Ich arbeite nun zum ersten Mal mit dem Elsterformular und habe mir die rechte Hilfeansicht irgendwie deaktiviert, sodass ich nun das Elster im Interviewmodus führe.

    Aktuell bin ich bei: Angaben zum Arbeitslohn wo ich nun in Zeile 27 Angaben zur Leistung bei Nichtbeschäftigung machen soll. Nun hat man dort ein Pulldown mit 4 Auswahlmöglichkeiten. Faktum ist ich hatte 1 Monat lang "Grundsicherung für Arbeitssuchende" von der Stadt erhalten. Gehört dies dort rein, weil ich nur "Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld" angeben könnte.

    Nebenbei reingefragt, wo genau kann man die Fahrtkosten "Bahn-Abo" sowie "Bus-Abo" absetzen? Vll. hat jemand auch weiterführende Links, was man ähnliches noch absetzen könnte.

    #2
    AW: Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

    Hallo Emskopp,

    erstmal kann man in Anlage N Zeile 27 auch einen anderen Text eintragen, es ist ein normales Eingabefeld; die vier vorgegebenen sind nur die häufigsten.

    Ob nun deine "Grundsicherung für Arbeitssuchende" auch dazu gehört, weiß ich auch nicht genau. Es hört sich imho aber nach ALG 2 an, und dann wäre es komplett steuerfrei und müsste in der Steuererklärung NIERGENS angegeben werden.

    Zu den Fahrtkosten: Sind die im Zusammanhang mit einer nichtselbstständigen Arbeit angefallen?
    Wenn ja, dann schau dir mal Anlage N Zeile 36 an, dort solltest du sowohl die Arbeitsstätte mit Tagen und Kilometern als auch die Abokosten (Kennzahl 27*) eintragen, das Fiananzamt prüft dann was besser ist.

    *die Finanzamts-Kennzahlen kannst du dir über das Menu Extras/Einstellungen anzeigen lassen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

      Hmm, ich denke es wird ALG 2 sein, das klingt schon mal ganz gut. Zu den Fahrtkosten, es sind nur die Pendelfahrten zur Arbeitsstätte, welche nicht auf selbstständiger Basis erfolgen.

      Liebe Grüsse

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        #4
        AW: Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

        Hallo Emskopp,

        >>>Zu den Fahrtkosten, es sind nur die Pendelfahrten zur Arbeitsstätte, welche nicht auf selbstständiger Basis erfolgen.

        Nur nochmal zu Klarstellung, warum ich gefragt hatte, wozu die Fahrkarten benötigt wurden: Es hätte ja auch eine Schulausbildung oder ein Studium sein können. Und dann müssten die Kosten woanders eingetragen werden oder sie wären sogar überhaupt nicht absetzbar.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn

          Achso,

          nein die Berechnung erfolgt ab dem 1.8.10 - 31.12.10, da nach der Ausbildung nach einem Monat ALG2 eine Festeinstellung gekommen ist und diese Fahrten sind zur Arbeit.

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