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Elster 2011 - Betriebsauflösung

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    Elster 2011 - Betriebsauflösung

    Hallo,

    evtl. kann mir ja hier jemand einen Tipp geben, denn mit der Suchfunktion habe ich nichts gefunden.

    Also ich schließe zum 31.05.2011 meinen 1-Mann-Betrieb. Wenn ich das richtig gelesen habe, muss ich binnen 4 Wochen eine EÜR und eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

    Nun gibt es aber noch kein Elster für 2011 und natürlich auch keine amtlichen Formulare. Die Vorschrift sagt aber "der Unternehmer (hat) die Umsatzsteuererklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der StDÜV zu übermitteln".

    Wie übermittle ich EÜR und die Umsatzssteuererklärung (nicht die Voranmeldung - das geht natürlich) für 2011 binnen 4 Wochen nach dem 31.05.2011?

    Grüße aus Solingen
    Paul

    #2
    AW: Elster 2011 - Betriebsauflösung

    Hallo,

    ich habe zwar jetzt gerade die passende Stelle im Gesetz nicht gefunden, aber soweit ich weiß, gilt das mit der elektronischen Übermittlung nicht für die Jahreserklärung (zumindest bisher nicht).

    Da es - wie Sie schreiben - keine Formulare für 2011 gibt (weder auf Papier noch elektronisch), müssen Sie in diesem Fall ein Paper-Vordruck für 2010 nehmen und dort die Jahreszahl ändern.

    Das Problem an der Sache ist natürlich auch, dass in den Finanzämtern auch nicht mehr zur Verfügung steht als bei Elster. D. h. auch wenn Sie Ihre Erklärung abgeben, ist es für die für Sie zuständigen Bearbeiter im Finanzamt nicht ganz so einfach, diese auch umzusetzen, da auch in den Finanzämtern die Programme für 2011 fehlen. Daher müssen auch dort Ihre Werte "von Hand" und (fast) ohne Programmunterstützung eingetragen werden.


    Jetzt kommt das große ABER:
    Für 2011 ist (eigentlich) alles anders, da ab 2011 Erklärungen mit Gewinneinkünften elektronisch übermittelt werden müssen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie weit diese Verpflichtung reicht (wie gesagt: ich habe jetzt auf die Schnelle nicht die passende Gesetzesstelle gefunden).

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      #3
      Da über die UmsatzsteuerVORANMELDUNG bereits Zahlungen abgedeckt werden (im Rahmen der Betriebsauflösung werden eventuell Wirtschaftsgüter in den Privatbereich entnommen bzw. an Fremde verkauft), würde ich schriftlich dem Finanzamt mitteilen:

      "Betrieb wird 31.05.11 eingestellt, Umsatzsteuervoranmeldung Mai folgt bis zum 10.06.11, ich bitte um
      - Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2011 und Gewinnermittlung 2011 bis zum 31.05.2012,
      - Überprüfung der Einkommensteuervorauszahlungen, da ich ab dem Zeitpunkt nur noch Einkünfte in Höhe von ... aus Rente, ... aus Nichtselbständiger Arbeit, ... Vermietung und Verpachtung sowie ... beziehe.
      - Entbindung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ab Juni 2011."

      Ich gehe mal davon aus, dass der Betrieb bzw. Güter daraus nicht für eine höhere Summe verkauft wurde.
      Zuletzt geändert von Aron; 30.05.2011, 09:01.

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        #4
        AW: Elster 2011 - Betriebsauflösung

        Haber gerade noch mal nachgelesen und da was gefunden:

        1. Härtefallregelung

        Um eine unbillige Härte zu vermeiden, ist die Einreichung in Papierform in Ausnahmefällen möglich (sog. Härtefallregelung). In Abschnitt 18.1 Abs. 2 UStAE wird eine solch unbillige Härte nun auch angenommen, wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Kalenderjahr eingestellt hat (§ 16 Abs. 3 UStG) oder das Finanzamt einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kalenderjahrbestimmt hat, weil der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder der Unternehmer damit einverstanden ist (§ 16 Abs. 4 UStG).

        D. h. die *unterjährige* Umsatzsteuererklärung muss gar nicht elektronisch übermittelt werden.

        Siehe:
        http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1297162274.74

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          #5
          AW: Elster 2011 - Betriebsauflösung

          DANKE für die Tipps! Denke das hilft mir weiter.

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