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doppelte Haushaltsführung Anlage N Zeile 63

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    doppelte Haushaltsführung Anlage N Zeile 63

    Hallo,

    ich habe einige Beiträge zur doppelten Haushaltsführung durchgelesen aber leider keine antwort auf mein problem gefunden...

    Ich habe im Mai meinen Hauptwohnsitz (wo ich arbeite) zum zweitwohnsitz gemacht da ich mich bei meinem Freund 200 km entfernt angemeldet habe...

    Mein Problem ist nur die Eingabe im Formular Anlage N Zeile 63.
    Eigener Hausstand. Muss ich dort den vom Zweitwohnsitz eintragen oder den Hauptwohnsitz.

    Ich weiß hört sich banal an aber für die erste Steuererklärung alleine und irgendwie hab ich einen Denkfehler..

    Herzlichen Dank im voraus...

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung Anlage N Zeile 63

    Hallo Tapsy,

    imho hast du keine beruflich veranlaste doppelte Hauslhaltsführung, du bist ja aus privaten Gründen umgezogen.

    Es sind dann nur die normalen Fahrtkosten absetzbar (Pendlerpauschale), dabei zählt der wirklich zurückgelegte Weg (kann u.U. auch unterschiedlich sein).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: doppelte Haushaltsführung Anlage N Zeile 63

      Hallo Stefan,

      herzlichen Dank für deine Antwort.

      Bist du dir sicher das ich dann keine doppelte Haushaltsführung angeben kann??? Ich kann ja nachweisen das mein Lebensmittelpunkt bei meinem Hauptwohnsitz ist.

      Ich kann ja auch nicht als Fahrkosten jeden Tag 400 km angeben oder???

      Gruß
      Nancy

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        #4
        AW: doppelte Haushaltsführung Anlage N Zeile 63

        nun es ist sicher keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.

        Allerdings können die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte auch von einer weiter entfernten Wohnung geltend gemacht werden, wenn diese der Lebensmittelpunkt ist und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Es ist dann aber keine doppelte HHF.

        Sie können also, an den Tagen an denen Sie 200 km einfach zurückgelegt haben, dies so angeben.

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