Bin dabei die Lohnsteuererklärung auszufüllen. Bei der Plausibilitätsprüfung gibt es keine Fehler, aber bei der Berechnung kommt folgendes:
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 12.05.2006 ) wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Bin mir auch nicht sicher wie ich die Kindergartengebühren von €541 eintragen soll: ich bin erwerbstätig, meine Frau nicht. Also habe folgendes eingetragen:
61: 541
62, 69: 01013112, 0
67: 01013112, 541
74: 01013112, 0
77: Vater, 541, 361
87: 01013112 & 01013112
Stimmt das auch so?
Danke
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 12.05.2006 ) wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Bin mir auch nicht sicher wie ich die Kindergartengebühren von €541 eintragen soll: ich bin erwerbstätig, meine Frau nicht. Also habe folgendes eingetragen:
61: 541
62, 69: 01013112, 0
67: 01013112, 541
74: 01013112, 0
77: Vater, 541, 361
87: 01013112 & 01013112
Stimmt das auch so?
Danke
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