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KAP - Fragen über Fragen...

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    KAP - Fragen über Fragen...

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin Bausparer und habe leider erst verspätet meinen freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet - nun ist es so, daß meine Erträge (die 300 Euro nicht übersteigen) steuerlich von der bank bearbeitet wurden (an das Finanzamt entrichtet).

    Nun möchte ich diese steuerliche Entrichtungen als steuerliche Minderungen innerhalb meiner Steuererklärung angeben.

    Doch wie und wo?

    Ich denke, daß es über das Formular KAP getätigt wird - oder wird es doch irgendwie über Werbungskosten oder Sonderausgaben eingestellt.

    Die Anlage KAP muß ich sowieso ausfüllen, da auf meine Erträge keine Kirchensteuer erhoben wurde und das wäre ja Pflicht.

    Oder muß ich KAP gar nicht ausfüllen (da gar keine Steuer fällig gewesen wäre) und trage das Ganze irgendwo bei den Werbungskosten ein.

    Ich habe hier halt die Vermutung, daß ich mir mit dem Formular KAP ins eigene Fleisch schneide, da ich scheinbar Kirchensteuer für etwas beantrage was eh im Vorfeld nicht hätte besteuert werden sollen, aber besteuert worden ist.

    Ich blicke hier echt nicht durch - Gebe es offen zu :-)

    Wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen kann wäre es echt genial und mein Dank wäre hier sicher.

    Gruß,

    P. Robinson

    #2
    AW: KAP - Fragen über Fragen...

    Hallo P. Robinson,

    ja, das gehört in die Anlage KAP, mit Werbungskosten hat das nichts zu tun (es waren ja auch Erträge, also das Gegenteil von Kosten).

    Da du offenbar kirchensteuerpflichtig bist und dies deiner Bank/Sparkasse unbekannt war, bist du u.U. verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen. Das nur mal dazu, dass du dich ins eigene Fleisch schneidest (ja, das ist so, aber es ist halt Pflicht).
    Pflicht ist es aber nur, wenn letztendlich auch Steuern anfallen, also die Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 801/1602 Euro lagen (Anmerkung: oft gilt sogar noch zusätzlich ein Freigrenze von 410 Euro, Stichwort: Härtefallregelung).

    Weiter schreibst du, dass deine Kapitalerträge 300 Euro nicht übersteigen, gilt das 'insgesamt' oder nur für die Bausparkasse?

    Wenn 'insgesamt', dann ist es ganz einfach: Übernimm die Steuerbescheinigung 1:1 (bei mehreren summieren), der Betrag für Zeile 14/14a gehört dann in Zeile 14.
    Zusätzlich stellst du die Anträge gem. Zeile 5 und 6, trägst in Zeile 14a noch Null ein, und fertig.
    Die abgeführten Steuern werden dann natürlich komplett erstattet (oder die Nachzahlung verringert sich entsprechend), da weit unter dem Sparer-Pauschbetrag.

    Wenn aber NICHT 'insgesamt', dann frag bitte nochmal hier.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP - Fragen über Fragen...

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für die fundierte Antwort.

      ja, es ist Insgesamt und daher wohl auch recht einfach - leider hat meine Bank meinen nachträglichen Freistellungsantrag noch nicht bei sich registriert (bzw. die Steuerbescheinigung kam vorher) - deshalb steht bei mir auch "Sparer-Pauschbetrag: 57 Eur".

      Muß hier wohl bei der Bank anrufen und die Sachlage klären...

      Oder stimmen die 57 Euro, denn diese sind nahezu identisch mit der Summe aus Kapitalertragssteuer und Soli-Zuschlag (54,10 + 2,97).

      Wird hier so eine Art Ausgleich (also auf 0 gegengerechnet) geschaffen? (Abgesehen von der Kirchensteuer).

      Sind die 57 Euro so eine Art "Wie stark wurde der Sparer-Pauschbetrag genutzt".

      Wenn dort 810 Euro stehen müssten, dann muß ich die bank anrufen - sind die 57 Euro aber so i.O. fülle ich KAP aus und gut ist :-)

      Hoffe die Fragestellung konnte ich gut rüberbringen...klingt etwas verworren...

      Wäre hier sicherlich meine letzte Frage zu dem Thema...sonst oute ich mich hier echt als Dummkopf :-)

      Danke.

      Gruß,

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        #4
        AW: KAP - Fragen über Fragen...

        Hallo,

        die Banken weisen auf den Steuerbescheinigungen den verbrauchten Freistellungsauftrag aus. Ein Freistellungsauftrag gilt dann als verbraucht, wenn nach der "Registrierung" bei der Bank Zinsen anfallen. Es werden also die Zinsen und nicht (wie von Ihnen vermutet) die Steuer gegen den Freistellungsauftrag gerechnet.

        Nachträglich können Zinsen übrigens nicht freigestellt werden. Entweder es gab *vor* Zinszufluss einen Freistellungsauftrag oder die Zinsen verden versteuert. Die bereits einbehaltene Kapitaletragsteuer (+ Kirchensteuer und Soli) kann dann nur noch über die Steuererklärung zurück geholt werden.

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          #5
          AW: KAP - Fragen über Fragen...

          Hallo P. Robinson,

          also dass die Steuern dem (in Anspruch genommenen?) Sparer-Pauschbetrag entsprechen, dürfte reiner Zufall sein.
          Der Sparer-Pauschbetrag wird auf die Erträge angerechnet, nicht auf die Steuern.

          Der gestellte Freistellungsauftrag (vermutlich deine genannten 801 EUR) ist aber wieder etwas anderes, auf der Steuerbescheinigung steht immer nur der in Anspruch genommene Teil davon (maximal die kompletten Kapitalerträge). Und auch nur dieser Betrag wird dem Finanzamt automatisch von der Bank gemeldet.

          Speziell für deinen Fall: Wurde ein Wert für Zeile 49 und 50 bescheinigt? Wenn ja, gib die Anlage KAP ab, diese beiden Beträge werden erstattet.


          Hier mal einige Beispiele, wie eine Steuerbescheinigung aussehen könnte:

          Höhe der Kapitalerträge: 200 EUR
          Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 0,00 EUR (kein Freistellungsauftrag)
          Kapitalertragsteuer: 50 EUR (genau 25% der 200 EUR)
          Solidaritätszuschlag: 2,75 EUR (genau 5,5% der 50 EUR)

          Höhe der Kapitalerträge: 200 EUR
          Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 150,00 EUR (Freistellungsauftrag 150 EUR)
          Kapitalertragsteuer: 12,50 EUR (genau 25% von den nicht freigestellten 50 EUR)
          Solidaritätszuschlag: 0,69 EUR (genau 5,5% der 12,50 EUR)

          Höhe der Kapitalerträge: 200 EUR (Freistellungsauftrag 200 EUR oder höher)
          Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 200,00 EUR
          Kapitalertragsteuer: 0 EUR
          Solidaritätszuschlag: 0 EUR

          In den ersten beiden Fällen könnte es eine Erstattung geben, natürlich vorausgesetzt es gibt nicht noch weitere Kapitalerträge.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: KAP - Fragen über Fragen...

            Hallo Sabre,

            >>>Nachträglich können Zinsen übrigens nicht freigestellt werden.

            Das ist falsch, eine ordentliche Bank sollte das - für das noch laufende Jahr - können (gilt aber erst seit Einführung der Abgeltungsteuer, vorher war das nicht möglich).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: KAP - Fragen über Fragen...

              Ich dachte immer, das mit der rückwirkenden Berücksichtigung gilt nur für die Verrechnung mit Verlusten.

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                #8
                AW: KAP - Fragen über Fragen...

                Hallo Sabre,

                ich habe jetzt auch keine Quelle dafür, bin mir aber ganz sicher. Es gibt aber sicher auch Banken, die das nicht wollen/können oder meinen es nicht zu dürfen.

                Die Banken sind durch die Abgeltungsteuer quasi zu einer Außenstelle des Finanzamtes mutiert, sie dürfen im gewissen Rahmen auch Steuern erstatten.
                Praktisch sind es ja bei einem nachgereichten Freistellungsauftrag die von der selben Bank vorher einmal abgeführte Steuern.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: KAP - Fragen über Fragen...

                  Hallo,
                  also für das laufende Jahr habe ich bei einer Bank noch problemlos einen Freistellungsauftrag beantragt, da ich die Mitteilung erhalten hatte, das der Fond zum Jahresende zur Zuteilung kommt und die Sparphase ab Mai abgelaufen ist.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: KAP - Fragen über Fragen...

                    Hmmm...wenn es nur für das laufende Jahr geht hab ich hier Pech gehabt, da ich erst dieses Jahr den Freistellungsauftrag berichtigt habe...

                    ...so wie ich es verstand ging aber auch für das letzte Jahr ein "Nachziehen".

                    Ich lass mich von meiner Bankbetreuung zurückrufen damit ich hier etwas Klarheit habe.

                    Was die Einträge angeht fühle ich mich von euch bestens beraten.

                    Vielen Dank!

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                      #11
                      AW: KAP - Fragen über Fragen...

                      Hallo,

                      ob es nur für das laufende Jahr geht oder auch für das vergangene, kann ich nicht sagen, sicher war ich mir aber für das laufende Jahr, daher meine Einschränkung.

                      @holzgoe: Wenn erst am Jahresende eine Zuteilung anstand, dann waren doch noch keine Erträge angefallen (zumindest keine über dem Freistellungsauftrag), oder? Wenn ja, dann hast du uns mißverstanden, es ging hier um bereits abgeführte Abgeltungsteuern, die mit einem nachgereichten Freistellungsauftrag wieder erstattet werden.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: KAP - Fragen über Fragen...

                        Gültigkeitsdauer Freistellungsauftrag

                        Der Freistellungsauftrag ist grundsätzlich ab dem 1.1. des Jahres gültig in dem er eingereicht wird. Der Freistellungsauftrag kann nicht rückwirkend für bereits abgelaufende Jahre erteilt werden.

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                          #13
                          AW: KAP - Fragen über Fragen...

                          Hallo an alle,

                          hatte gerade ein Gespräch mit meiner Bank und es verhält sich tatsächlich so: Freistellungsaufträge sind nur innerhalb des laufenden Jahres zu ändern.

                          Die Bank meinte aber, daß die Steuer irgendwie über die Steuererklärung quasi wieder zurückfließt.

                          So ganz erschließt sich hier mir aber nicht die Logik:

                          Ich stelle einen Freistellungsauftrag und es wird keine Steuer abgeführt. Stelle ich keinen Freistellungsauftrag wird die abgeführte Steuer mir wieder zugeführt?

                          Etwas seltsam...aber laut Bank wäre das so.

                          Muß man hier irgendetwas schriftliches hinzufügen (abgesehen von der Steuerbescheinigung) um die Steuer zurückerstattet zu bekommen (abzüglich der Kirchensteuer die ja noch erhoben wird)?

                          Gruß,

                          Patrick

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                            #14
                            AW: KAP - Fragen über Fragen...

                            Ich stelle einen Freistellungsauftrag und es wird keine Steuer abgeführt. Stelle ich keinen Freistellungsauftrag wird die abgeführte Steuer mir wieder zugeführt?

                            Etwas seltsam...aber laut Bank wäre das so.


                            Ist gar nicht seltsam, in beiden Fällen ist die darauf entfallende Steuer Null, so lange Du unter dem Freibetrag bleibst. Das war doch Dein Ziel.

                            Außer der Steuerbescheinigung und der Anlage KAP brauchst Du nichts.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: KAP - Fragen über Fragen...

                              Hallo P. Robinson,

                              >>>Ich stelle einen Freistellungsauftrag und es wird keine Steuer abgeführt. Stelle ich keinen Freistellungsauftrag wird die abgeführte Steuer mir wieder zugeführt?

                              eigentlich ist das ganz einfach zu erklären: Die ersten 801 Euro Kapitalerträge sind steuerfrei, das ist schon mal die Grundlage.

                              Andererseits führen die Banken aber automatisch 25%+Soli an das Finanzamt ab, und zwar generell ab dem ersten Euro.

                              Um nun bei den 801 Euro diese eigentlich falsche Steuer gar nicht erst anfallen zu lassen, gibt es die Möglichkeit, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

                              Das ganze ist ähnlich wie die Freibeträge, welche man sich zusätzlich auf der Lohnsteuerkarte eintragen läßt (etwa aufgrund von höheren Fahrtkosten). Auch dort würden eigentlich zu viel Steuern abgeführt, aber man kann entsprechend gegensteuern.

                              Ich hoffe, so war es verständlich.


                              >>>Muß man hier irgendetwas schriftliches hinzufügen (abgesehen von der Steuerbescheinigung) um die Steuer zurückerstattet zu bekommen (abzüglich der Kirchensteuer die ja noch erhoben wird)?

                              Nein, du musst es einfach so eintragen wie ich in meinem ersten Beitrag erklärt hatte.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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