Hallo liebe Mitglieder,
ich bin Bausparer und habe leider erst verspätet meinen freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet - nun ist es so, daß meine Erträge (die 300 Euro nicht übersteigen) steuerlich von der bank bearbeitet wurden (an das Finanzamt entrichtet).
Nun möchte ich diese steuerliche Entrichtungen als steuerliche Minderungen innerhalb meiner Steuererklärung angeben.
Doch wie und wo?
Ich denke, daß es über das Formular KAP getätigt wird - oder wird es doch irgendwie über Werbungskosten oder Sonderausgaben eingestellt.
Die Anlage KAP muß ich sowieso ausfüllen, da auf meine Erträge keine Kirchensteuer erhoben wurde und das wäre ja Pflicht.
Oder muß ich KAP gar nicht ausfüllen (da gar keine Steuer fällig gewesen wäre) und trage das Ganze irgendwo bei den Werbungskosten ein.
Ich habe hier halt die Vermutung, daß ich mir mit dem Formular KAP ins eigene Fleisch schneide, da ich scheinbar Kirchensteuer für etwas beantrage was eh im Vorfeld nicht hätte besteuert werden sollen, aber besteuert worden ist.
Ich blicke hier echt nicht durch - Gebe es offen zu :-)
Wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen kann wäre es echt genial und mein Dank wäre hier sicher.
Gruß,
P. Robinson
ich bin Bausparer und habe leider erst verspätet meinen freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet - nun ist es so, daß meine Erträge (die 300 Euro nicht übersteigen) steuerlich von der bank bearbeitet wurden (an das Finanzamt entrichtet).
Nun möchte ich diese steuerliche Entrichtungen als steuerliche Minderungen innerhalb meiner Steuererklärung angeben.
Doch wie und wo?
Ich denke, daß es über das Formular KAP getätigt wird - oder wird es doch irgendwie über Werbungskosten oder Sonderausgaben eingestellt.
Die Anlage KAP muß ich sowieso ausfüllen, da auf meine Erträge keine Kirchensteuer erhoben wurde und das wäre ja Pflicht.
Oder muß ich KAP gar nicht ausfüllen (da gar keine Steuer fällig gewesen wäre) und trage das Ganze irgendwo bei den Werbungskosten ein.
Ich habe hier halt die Vermutung, daß ich mir mit dem Formular KAP ins eigene Fleisch schneide, da ich scheinbar Kirchensteuer für etwas beantrage was eh im Vorfeld nicht hätte besteuert werden sollen, aber besteuert worden ist.
Ich blicke hier echt nicht durch - Gebe es offen zu :-)
Wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen kann wäre es echt genial und mein Dank wäre hier sicher.
Gruß,
P. Robinson
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