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Ab wann kann ich vermietetes Haus abschreiben?

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    Ab wann kann ich vermietetes Haus abschreiben?

    Ich habe zum Übergang 2010/2011 ein teilweise vermietetes Haus gekauft und frage mich gerade, ob ich den vermieteten Teil überhaupt schon 2010 erstmals abschreiben kann.

    Folgende Daten liegen zugrunde:

    * 1. Rate des Kaufpreises am 15.12.2010 gezahlt
    * 2. Rate des Kaufpreises am 15.01.2011 gezahlt.
    * Übergang der auf dem Grundbesitz ruhenden Lasten zum 01.01.2011
    * Eintritt in das Vermietungsverhältnis zum 01.01.2011

    Nach meiner Interpretation kann ich die erste Abschreibung erst für 2011, also noch nicht in der aktuellen Einkommensteuererklärung, deklarieren. Ist das korrekt?

    Danke.

    #2
    AW: Ab wann kann ich vermietetes Haus abschreiben?

    Da Nutzen und Lasten erst am 01.01.11 übergegangen sind kann die Abschreibung auch erstmals 2011 geltend gemacht werden.

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      #3
      Abschreibungen erst ab 2011.

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        #4
        AW: Ab wann kann ich vermietetes Haus abschreiben?

        Danke nochmals - dann hätte ich mich ja gar nicht so beeilen müssen... Also ist das Thema erst in knapp einem Jahr aktuell.

        Kommentar


          #5
          AW: Ab wann kann ich vermietetes Haus abschreiben?

          Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigen
          Ich habe zum Übergang 2010/2011 ein teilweise vermietetes Haus gekauft und frage mich gerade, ob ich den vermieteten Teil überhaupt schon 2010 erstmals abschreiben kann.

          Folgende Daten liegen zugrunde:

          * 1. Rate des Kaufpreises am 15.12.2010 gezahlt
          * 2. Rate des Kaufpreises am 15.01.2011 gezahlt.
          * Übergang der auf dem Grundbesitz ruhenden Lasten zum 01.01.2011
          * Eintritt in das Vermietungsverhältnis zum 01.01.2011

          Nach meiner Interpretation kann ich die erste Abschreibung erst für 2011, also noch nicht in der aktuellen Einkommensteuererklärung, deklarieren. Ist das korrekt?

          Danke.
          Hallo,
          wie aus den vorherigen Antworten hervorgeht, Beginn der AfA zum 1.1.11. Da die AfA vorzunehmen ist, sobald das Haus angeschafft wurde ..., R 7.4 (1) EStR, H 7.4 "Lieferung" EStH.

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