Ich habe zum Übergang 2010/2011 ein teilweise vermietetes Haus gekauft und frage mich gerade, ob ich den vermieteten Teil überhaupt schon 2010 erstmals abschreiben kann.
Folgende Daten liegen zugrunde:
* 1. Rate des Kaufpreises am 15.12.2010 gezahlt
* 2. Rate des Kaufpreises am 15.01.2011 gezahlt.
* Übergang der auf dem Grundbesitz ruhenden Lasten zum 01.01.2011
* Eintritt in das Vermietungsverhältnis zum 01.01.2011
Nach meiner Interpretation kann ich die erste Abschreibung erst für 2011, also noch nicht in der aktuellen Einkommensteuererklärung, deklarieren. Ist das korrekt?
Danke.
Folgende Daten liegen zugrunde:
* 1. Rate des Kaufpreises am 15.12.2010 gezahlt
* 2. Rate des Kaufpreises am 15.01.2011 gezahlt.
* Übergang der auf dem Grundbesitz ruhenden Lasten zum 01.01.2011
* Eintritt in das Vermietungsverhältnis zum 01.01.2011
Nach meiner Interpretation kann ich die erste Abschreibung erst für 2011, also noch nicht in der aktuellen Einkommensteuererklärung, deklarieren. Ist das korrekt?
Danke.
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