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Frage zu Verpflegungsmehraufwendungen

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    Frage zu Verpflegungsmehraufwendungen

    Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung beim Thema Verfpflegungsmehraufwendungen (Zeile 74-76 Doppelte Haushaltsführung).

    Im letzten Halbjahr 2010 hatte ich ein Zimmer in der nähe meines Arbeitsortes bezogen. Hier wohnte ich logischerweise unterhalb der Woche und bin meist Wochenendes nach Haus.

    Sehe ich das richtig, dass ich hier einfach nur die vollen Tage (und halben bei Fahrten) zusammenrechnen muss und hier eine Tagespauschale angerechnet bekomme?

    Dies gilt natürlich nur für die ersten 3 Monate?

    Ist dies auch an Tagen möglich, bei denen ich schon Verpflegungspauschalen vom Arbeitgeber für Dienstreisen erhalten habe?

    Vielen dank schon einmal für die Antwort.

    #2
    AW: Frage zu Verpflegungsmehraufwendungen

    Zitat von steph_79 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung beim Thema Verfpflegungsmehraufwendungen (Zeile 74-76 Doppelte Haushaltsführung).

    Im letzten Halbjahr 2010 hatte ich ein Zimmer in der nähe meines Arbeitsortes bezogen. Hier wohnte ich logischerweise unterhalb der Woche und bin meist Wochenendes nach Haus.

    Sehe ich das richtig, dass ich hier einfach nur die vollen Tage (und halben bei Fahrten) zusammenrechnen muss und hier eine Tagespauschale angerechnet bekomme?

    Dies gilt natürlich nur für die ersten 3 Monate?

    Ist dies auch an Tagen möglich, bei denen ich schon Verpflegungspauschalen vom Arbeitgeber für Dienstreisen erhalten habe?

    Vielen dank schon einmal für die Antwort.
    Hallo,
    in den Zeilen 74 - 76 ist die Zahl der Tage einzugeben, an der Sie von Ihrer Wohnung am Lebensmittelpunkt abwesend sind. Es kommt auf die Mindesabwesenheitsdauer an.
    Die Verpflegungsmehraufwendungen gibts grds. für die ersten 3 Monate nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort ..., R 9.11 (7) LStR.
    Erstattungen z.B. vom Arbeitgeber sind natürlich von den Werbungskosten abzuziehen, da insoweit keine Aufwendungen entstanden sind.

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