Hallo zusammen,
ich habe schon viel im Forum und im Internet umhergelesen, aber die Antwort auf meine Frage nicht gefunden. Es geht um folgendes:
Ich möchte in 2010 enstandene Gewinne mit Verlusten, die vor 2009 entstanden sind verrechnen lassen. Ein entsprechender Verlustfeststellungsbescheid existiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgt die Verrechnung auch über das Finanzamt und erfordert, außer dass halt eine Verrechnung erfolgen soll, keine Angaben im Formular.
Aber: Wenn ich das richtig sehe, können doch Gewinne aus Aktienverkäufen nur mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden (hier gab es ja früher auch das Halbeinkünfteverfahren) und Gewinne aus Zertifikaten, Optionsscheinen etc. nur mit entsprechenden Verlusten. Im Verlustfeststellungsbescheid wird aber nicht unterschieden, wie sich der Verlust zusammensetzt.
Ist diese Unterscheidung für die Verrechnung nun doch nicht relevant?
Oder muss ich dem Finanzamt durch eigene Aufstellung (oder wie sonst???) die Zusammensetzung meiner Altverluste darlegen und die Zusammensetzung der angefallenen Gewinne, damit dies korrekt verrechnet werden kann?
Beispiel: 10.000 EUR Altverluste, 9000 EUR aus Aktienverkäufen, 1000 EUR aus Geschäften mit Optionsscheinen. In 2010 dann 8000 EUR Gewinne, z.B. 5000 EUR Gewinne aus Aktienverkäufen und 3000 EUR Gewinne aus Optionsscheinen. Wird das 8000 EUR Gewinn zu 10000 EUR Verlust, also verbleibender Verlustvortrag von 2000 EUR gerechnet? Oder würden 5000 EUR Gewinne aus Aktien mit den 9000 EUR verrechnet und von den 3000 EUR aus Optionsscheinen nur noch 1000 EUR mit den Altverlusten, die restlichen 2000 EUR bleiben zu versteuern und es bleibt ein Verlustvortrag von 4000 EUR, der nur mit zukünftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden kann?
(Dass erst die Neuverluste verrechnet werden und auch der Freibetrag noch zuerst berücksichtigt wird, ist mir klar und wollte ich hier mal ausklammern.)
Hoffe mir kann kurzfristig noch jemand auf die Sprünge helfen...
Vielen Dank
hasilein
ich habe schon viel im Forum und im Internet umhergelesen, aber die Antwort auf meine Frage nicht gefunden. Es geht um folgendes:
Ich möchte in 2010 enstandene Gewinne mit Verlusten, die vor 2009 entstanden sind verrechnen lassen. Ein entsprechender Verlustfeststellungsbescheid existiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgt die Verrechnung auch über das Finanzamt und erfordert, außer dass halt eine Verrechnung erfolgen soll, keine Angaben im Formular.
Aber: Wenn ich das richtig sehe, können doch Gewinne aus Aktienverkäufen nur mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden (hier gab es ja früher auch das Halbeinkünfteverfahren) und Gewinne aus Zertifikaten, Optionsscheinen etc. nur mit entsprechenden Verlusten. Im Verlustfeststellungsbescheid wird aber nicht unterschieden, wie sich der Verlust zusammensetzt.
Ist diese Unterscheidung für die Verrechnung nun doch nicht relevant?
Oder muss ich dem Finanzamt durch eigene Aufstellung (oder wie sonst???) die Zusammensetzung meiner Altverluste darlegen und die Zusammensetzung der angefallenen Gewinne, damit dies korrekt verrechnet werden kann?
Beispiel: 10.000 EUR Altverluste, 9000 EUR aus Aktienverkäufen, 1000 EUR aus Geschäften mit Optionsscheinen. In 2010 dann 8000 EUR Gewinne, z.B. 5000 EUR Gewinne aus Aktienverkäufen und 3000 EUR Gewinne aus Optionsscheinen. Wird das 8000 EUR Gewinn zu 10000 EUR Verlust, also verbleibender Verlustvortrag von 2000 EUR gerechnet? Oder würden 5000 EUR Gewinne aus Aktien mit den 9000 EUR verrechnet und von den 3000 EUR aus Optionsscheinen nur noch 1000 EUR mit den Altverlusten, die restlichen 2000 EUR bleiben zu versteuern und es bleibt ein Verlustvortrag von 4000 EUR, der nur mit zukünftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden kann?
(Dass erst die Neuverluste verrechnet werden und auch der Freibetrag noch zuerst berücksichtigt wird, ist mir klar und wollte ich hier mal ausklammern.)
Hoffe mir kann kurzfristig noch jemand auf die Sprünge helfen...
Vielen Dank
hasilein
Kommentar