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    Anlage Vorsorgeaufwand

    Guten Abend,

    ich versuche nun schon seit längerem den Fehler in meiner Steuererklärung zu finden, aber leider ist es mir bisher nicht gelungen. Evtl. kann mir jemand helfen.

    Und zwar habe ich von meiner Krankenkasse eine Mitteilung erhalten, dass ich in Zeile 22 und 23 jeweils Beträge eintragen soll. Dies habe ich auch getan. Ansonsten habe ich in Zeile 11 nur "ja" angekreuzt, sonst wurde von mir auf dieser Seite nichts weiter eingetragen. Alles weitere sind die automatischen Eintragungen meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wenn ich jetzt nun meine Steuer ausrechnen lassen möchte, erhalte ich folgende Meldung:

    "Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, es fehlen aber entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Leider weiß ich nicht in welche Zeile ich noch etwas ergänzen muss.

    Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Viele Grüße

    Pat88

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von Pat88 Beitrag anzeigen
    Guten Abend,

    ich versuche nun schon seit längerem den Fehler in meiner Steuererklärung zu finden, aber leider ist es mir bisher nicht gelungen. Evtl. kann mir jemand helfen.

    Und zwar habe ich von meiner Krankenkasse eine Mitteilung erhalten, dass ich in Zeile 22 und 23 jeweils Beträge eintragen soll. Dies habe ich auch getan. Ansonsten habe ich in Zeile 11 nur "ja" angekreuzt, sonst wurde von mir auf dieser Seite nichts weiter eingetragen. Alles weitere sind die automatischen Eintragungen meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wenn ich jetzt nun meine Steuer ausrechnen lassen möchte, erhalte ich folgende Meldung:

    "Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, es fehlen aber entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Leider weiß ich nicht in welche Zeile ich noch etwas ergänzen muss.

    Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Viele Grüße

    Pat88
    Hallo,
    wenn Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind, gehören die Beiträge zur Basiskranken- u. Pflegeversicherung in die Zeilen 12 bzw. 15 (bzw. wird automatisch übernommen, wenn Lohnbescheinigung eingegeben wird).
    Evtl. erstattete Beiträge gehören dann aber in die Zeilen 16, 17, ggf. 0 eintragen.
    Wenn Erstattungen in den Zeilen 22, 23 eingetragen wurden, ist dies bei dieser Fallkonstellation falsch.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Danke für die schnelle Antwort.
      Wenn ich es so eintrage wie beschrieben funktioniert das übermitteln, jedoch steht auf meiner Bescheinigung dass ich Anspruch auf Krankengeld habe und somit wäre die Zeilen nicht die Richtigen. Aber ich denke mit einem Vermerk in den Unterlagen wird das Finanzamt das annehmen.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        Zitat von Pat88 Beitrag anzeigen
        Danke für die schnelle Antwort.
        Wenn ich es so eintrage wie beschrieben funktioniert das übermitteln, jedoch steht auf meiner Bescheinigung dass ich Anspruch auf Krankengeld habe und somit wäre die Zeilen nicht die Richtigen. Aber ich denke mit einem Vermerk in den Unterlagen wird das Finanzamt das annehmen.
        Hallo,
        wenn Sie die Beträge kennen, können Sie zusätzlich auch die Zeilen 13-14 ausfüllen.
        Ansonsten werden die Beiträge zur Versicherung (Kranken u. Pflege) nach den vom Arbeitgeber übermittelten Werten angesetzt. Der pauschale 4%-Abschlag für den Krankengeldanspruch wird maschinell vom FA abgezogen.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Die Logik bei der Beitragserstattung bzw. Zusatzbeiträgen ist zwischen den Zeilen 12-17 und 18-29 genau entgegengesetzt, was beim Lesen und Ausfüllen etwas Aufmerksamkeit erfordert.

          Der gesetzlich Pflichtversicherte (bzw. bei freiwilliger GKV mit Zahlung an die KV durch AG) muss den Anteil von Rückerstattung/Zusatzbeitrag in Zeile 17 bzw. 14 eintragen, auf den kein Krankengeldanspruch entfiel (daher bleibt diese Zeile bevorzugt leer, im Notfall 0).

          Der freiwillig Versicherte in der GKV, der selber an die Kasse zahlt, muss die Beträge jeweils doppelt in die Zeilen 22 und 23 bzw. 19 und 20 eintragen, weil hier genau der Anteil gefragt ist, auf den Krankengeldanspruch entfiel.

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