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Werbungskosten in Sonderfällen

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    Werbungskosten in Sonderfällen

    Das FA verlangt von mir, Werbungskosten ausschließlich in Kz 87/88.82 einzusetzen. In welchem Formular finde ich diese Zeile denn?
    Danke.

    #2
    AW: Werbungskosten in Sonderfällen

    Zitat von siggi72 Beitrag anzeigen
    Das FA verlangt von mir, Werbungskosten ausschließlich in Kz 87/88.82 einzusetzen. In welchem Formular finde ich diese Zeile denn?
    Danke.
    Hallo,
    Werbungskosten werden in der Anlage N auf der 2. u. ggf. 3. Seite entsprechend eingetragen (Hilfe ggf. lesen). Das FA meinte mit Kz 87/88 wohl die sog. Sachbereiche 87/88 (Werbungskosten Steuerpflichtiger bzw. Ehefrau). In den Optionen bei Elster-Formular kann man ein Häkchen bei "Finanzamtskennzahlen" setzen. Dann werden im Formular diese angezeigt.

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