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Steuerfreier Teil der Rente

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    Steuerfreier Teil der Rente

    Hallo, bereits im VJ hatte ich das Problem. Elster-Programm rechnet richtig mit 50% Steuerfreiheit der Rente, das FA legt aber nur den steuerfreien Teil der Rente aus dem Jahr 2005 zugrunde. So kommt es zu einem höheren zu versteuernden Betrag, als Elster eben zu Grunde legt mit dem Anteil von 50% auf den eff. Rentenbetrag aus 2010.

    Wer hat Recht bzw. warum rechnet Elster falsch? Vielen Dank für evtl. Hilfe.

    #2
    AW: Steuerfreier Teil der Rente

    steuerfrei waren 50 % des Rentenbezugs des Jahres 2005. Alle Erhöhungen seit dieser Zeit sind voll steuerpflichtig. Das FA rechnet richtig, auch ElsterFormular rechnet richtig.

    Wichtig ist die richtige Dateneingabe:

    gerechnet wird:

    Jahresbetrag der Rente Jahr 2005, davon 50 % ist der bleibende steuerfreie Teil.
    Jahresbetrag der Rente 2010 abzüglich des steuerfreien Teils, = steuerpflichtiger Teil.

    In der Anlage R müssen die richtigen Werte eingegeben werden. Zeile 5 = Rentenwert 2010
    und Zeile 6 alle Rentenanpassungen seit 2005.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreier Teil der Rente

      Vielen Dank sophie m, das war ja mal eine so tolle Erklärung, die ich als alter Opa gleich verstanden habe. Das war "Spitze".
      Siggi72

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