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Kann Anlage KAP nicht mehr löschen!

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    Kann Anlage KAP nicht mehr löschen!

    Hallo, Forum!

    Wenn man mal WISO (auch wenn nicht ohne Ärger...) verwendet hat, braucht man schon arg viel Geduld, wenn man mit dem doch sehr pedestren ElStEr-Formular seine Steuererklärung machen will... :-(
    Jetzt sitz' ich wohl auch noch einem Programmfehler (vulgo "Bug") auf...:

    Kann Im ElStEr-Formular (Version 12.2.1.6570k) die versehentlich in die Steuererklärung hinein"geklickte" Anlage K meiner Frau nicht mehr löschen. Ich gehe zwar mit der rechten Maustaste auf die oben im Feld "Meine Steuererklärung" stehende Anlage KAP meiner Frau und sage brav: "Anlage KAP (...) aus meiner Steuererklärung entfernen", doch nachdem die Anlage dann erst mal weg ist (sie ist dann - wie es ja auch korrekt ist - wieder unten im Feld "weitere Vordrucke"), erscheint sie (ganz egal ob ich dazwischen speichere oder das Programm - nach Speichern - gar verlasse) spätestens bei der Plausibilitätsprüfung wieder oben! Beim Neustart des Programms ist sie auch erst mal unten unter "weitere Vordrucke", aber bei Plausibilitätsprüfung oder Steuerberechnung erscheint sie wieder oben und wirft die Fehlermeldung aus. Ich werd' noch verrückt!!!
    Hat jemand ein ähnliches Problem beobachtet oder gar schon an die Finanzverwaltung/die technische Unterstützung für das ElStEr-Formular gemeldet?

    Vielen Dank schon im voraus für Eure Unterstützung.

    Viele Grüße
    Struppi
    Zuletzt geändert von Struppi; 04.06.2011, 21:25.

    #2
    AW: Kann Anlage KAP nicht mehr löschen!

    Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    wirft die Fehlermeldung aus
    Wie lautet die denn, die Fehlermeldung?

    Kommentar


      #3
      AW: Kann Anlage KAP nicht mehr löschen!

      Hallo, Elefant,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Na ja, es GIBT KEINE Fehlermeldung! Das Ding ist einfach wieder da!

      Wobei ich jetzt einen Verdacht habe...:
      In Zeile 4 der Anlage KAP findet sich klein der Hinweis:
      "(Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage meines Ehegatten ist beigefügt.)"

      Meine Frau und ich SIND zusammenveranlagt! Folglich könnte es immerhin sein, daß wenn einer der beiden den Haken in Zeile 4 der Anlage KAP gesetzt hat, die Anlage KAP des Ehegatten zwingend dabei sein muß!
      Dann müßte aber doch beim Versuch, die Anlage KAP des jeweils anderen wieder herauszulöschen, die Fehlermeldung/der Warnhinweis kommen: "Die Anlage KAP muß bei Zusammenveranlagung von BEIDEN Ehegatten eingereicht werden!"
      Doppelt blöd...: Auf den Namen meiner Frau lautet überhaupt keine Steuerbescheinigung, alle Anlagen, die Kapitalerträge gezeitigt haben, laufen auf meinen Namen!
      Und 0 € - was ich ja dann auch schon versucht habe, um nur endlich die Fehlermeldungen loszuwerden - lassen sich auf der Anlage KAP meiner Frau ja auch nicht eintragen!

      Es ist zum Mäusemelken...

      Viele Grüße
      Struppi

      Kommentar


        #4
        AW: Kann Anlage KAP nicht mehr löschen!

        Hallo Struppi,

        beim beantragen der Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) ist bei Ehepaaren zwingend für jeden eine Anlage KAP abzugeben; das ist KEIN Programmfehler.

        Bei gemeinsamen Konten ist in der Regel 50:50 aufzuteilen.
        Und wenn der eine Ehepartner wirklich keine Kapitaleinkünfte hat, ist Null zu melden (Kreuz in Zeile 4 und Null in Zeile 7 und 14 reicht).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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