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Frage zur Anlage Kind

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    Frage zur Anlage Kind

    Hallo,
    meine Nichte war letztes Jahr nicht auf der Steuerkarte, hat aber noch ein halbes Jahr Kindergeld bekommen. Wo trage das in der Einkommensteuererklärung ein?
    Ich hoffe Ihr wisst was ich meine. Danke in voraus.
    LG Lea13

    #2
    AW: Frage zur Anlage Kind

    Hallo Lea13,

    >>>meine Nichte ...

    Dann aber auch bei deinem Bruder/deiner Schwester in der Erklärung.
    Diese Anmerkung nur, weil es immer mal wieder Leute gibt, die meinen sie könnten einfach fremde Kinder 'aufnehmen'.


    >>>Wo trage das in der Einkommensteuererklärung ein?

    Anlage Kind natürlich, das Kindergeld wird dort gleich am Anfang abgefragt.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Frage zur Anlage Kind

      Ich glaube ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Natürlich geht es hier um die Einkommensteuererklärung meiner Schwester.
      Ich möchte gerne wissen ob ich irgendwo angeben kann/muss das meine Nichte 2010 nicht auf der Steuerkarte meines Schwagers eingetragen war. Ich kann mich daran erinnern so etwas in der Steuererklärung 2009 gesehen zu haben. Natürlich haben wir das Kindergeld eingetragen, vielleicht reicht das ja auch, wir sind eben nicht sicher deswegen.
      LG Lea13

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        #4
        AW: Frage zur Anlage Kind

        Zitat von Lea13 Beitrag anzeigen
        Ich glaube ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Natürlich geht es hier um die Einkommensteuererklärung meiner Schwester.
        Ich möchte gerne wissen ob ich irgendwo angeben kann/muss das meine Nichte 2010 nicht auf der Steuerkarte meines Schwagers eingetragen war. Ich kann mich daran erinnern so etwas in der Steuererklärung 2009 gesehen zu haben. Natürlich haben wir das Kindergeld eingetragen, vielleicht reicht das ja auch, wir sind eben nicht sicher deswegen.
        LG Lea13
        Hallo,
        was auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war/Ist, spielt bei der Einkommensteuerveranlagung keine Rolle. Einfach die Anlage Kind (für jedes Kind eine) ausfüllen.
        Falls zuviel Lohnsteuer, Soli, KiSt einbehalten wurde, wird dies erstattet, da die LSt etc. auf die ESt-Schuld angerechnet wird.
        Zuletzt geändert von pa84347; 05.06.2011, 20:29.

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          #5
          AW: Frage zur Anlage Kind

          Super. Danke für die Antwort.
          Ich dachte bis jetzt immer das man es angeben muss wenn das Kind nicht auf der Steuerkarte eingetragen war, weil man sonst die zuviel gezahlten Steuern nicht mehr zurück bekommt. Wird das alles automatisch verrechnet? Oder wie läuft das? Oder bin ich da auf einem ganz falschen Dampfer. Alles bömische Dörfer für mich ;-)
          LG Lea13

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            #6
            AW: Frage zur Anlage Kind

            Wenn das Kind nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war, dann kann es evtl. sein, dass der Arbeitgeber etwas zu viel Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten hat. In dieser Form wird also der fehlende Kinderfreibetrag am Ende doch noch in der Steuererklärung eingetragen, nämlich einfach, indem man den höheren Soli und die KiSt von der Lohnsteuerbescheinigung abtippt.

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              #7
              AW: Frage zur Anlage Kind

              Ah, jetzt verstehe ich. Danke.
              LG Lea13

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                #8
                AW: Frage zur Anlage Kind

                Oder anders ausgedrückt:

                Bei der Lohnsteuerbescheinigung ist es für die Einkommensteuererklärung egal, wie dort die Steuern berechnet wurden (Anzahl Kinder, Steuerklasse, Freibeträge). Wichtig ist nur, was bei dieser Berechnung als Ergebnis heraus gekommen ist.

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