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Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

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    Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

    Hallo,

    Ich lege jeden Tag 22km (einfache Entfernung) zurück, um zur Arbeit zu fahren. Die letzten 2km muss ich allerdings mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren (geht nicht anders). Weil ich das jeden Tag mache, lohnt sich bereits eine Monatskarte. Die kostet monatlich 58,5e, und davon zahlt mein Arbeitgeber mir 12e. Das heißt, ich zahle selber 46,5e.

    Nun will ich in Elsterformular folgende Werbungskosten angeben:
    - Pendlerpauschale: 20km ohne KFZ = 1.320 €
    - Monatliche Fahrkarte = 46,5 x 12 = 558 €

    Meine Frage: Wo gebe ich die 558 € an ?

    MfG,
    Tim

    #2
    AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

    Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befinden sich ganz oben auf Seite 2 der Anlage N

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      #3
      AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

      Zitat von ParadoX Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Ich lege jeden Tag 22km (einfache Entfernung) zurück, um zur Arbeit zu fahren. Die letzten 2km muss ich allerdings mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren (geht nicht anders). Weil ich das jeden Tag mache, lohnt sich bereits eine Monatskarte. Die kostet monatlich 58,5e, und davon zahlt mein Arbeitgeber mir 12e. Das heißt, ich zahle selber 46,5e.

      Nun will ich in Elsterformular folgende Werbungskosten angeben:
      - Pendlerpauschale: 20km ohne KFZ = 1.320 €
      - Monatliche Fahrkarte = 46,5 x 12 = 558 €

      Meine Frage: Wo gebe ich die 558 € an ?

      MfG,
      Tim
      Hallo,
      wie wärs mit Zeile 36 (Anlage N), Kennziffer 27 (Aufwendungen für ...). Eintrag der 558 € und in Zeile 40 die Arbeitgebererstattung, sofern in Lohnbescheinigung ausgewiesen.
      Es findet übrigens eine Günstigerprüfung statt, ob die tatsächlichen Kosten für öffentl. Verkehrsmittel günstiger sind, als die Entfernungspauschale.
      Zuletzt geändert von pa84347; 05.06.2011, 20:32.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

        Hi,

        Danke erstmal - eins will ich noch verstehen: Werden die 1.320 € der Pendlerpauschale implizit ausgerechnet (d.h. man muss die nicht angeben ?)

        Anbei ein Screenshot:
        http://hfr-rehost.net/http://self/pic/b551aa6b06105061eae985040fae65f6653e1953.png
        Richttig so ?

        Cheers,
        Tim

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          #5
          AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

          So ist es. Bei Deinem Beispiel fällt mir jetzt noch auf, dass Du als Arbeitgeberleistung 12 € eingetragen hast, obwohl es ja offensichtlich m o n a t l i c h 12 € waren. Auf der anderen Seite solltest Du dann auch entsprechen 12 x 58,5 € eintragen (was sich aber meiner Meinung nach nicht auswirken dürfte).

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            #6
            AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

            Ach ja - ich idiot. Klar, 12 x 12 sollten das werden.
            Vielen Dank !

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              #7
              AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

              Hallo ParadoX,

              nur mal eine Frage, womit legst du denn die restlichen 22 km zurück?

              Wenn es mit dem eigenen Auto ist, dann solltest du das auch eintragen.
              Denn mit den Angaben aus deinem Screenshot würden die Kosten der Monatskarte auf die kompletten 22 km 'umgelegt'. Das ist in sofern wichtig, als dass sich diese Kosten nur auswirken, wenn sie über 30 cent je Kilometer(!) liegen.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

                Hallo,

                Ich hatte folgendes gelesen:
                "Die Pendlerpauschale kann von allen Personen geltend gemacht werden, egal ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß, mit der Bahn oder mit dem Mähdrescher zur Arbeit gelangen. "

                Ich habe kein Auto, ich fahre die 20km mit dem Fahrrad. Die restlichen 2km muss ich mit der Fähre fahren, und dafür habe ich die Monatskarte (einzelne Fahrkarten wären für mich teurer).

                Habe ich hier etwas falsch verstanden ?

                MfG,
                Tim

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

                  Hallo ParadoX,

                  >>>Habe ich hier etwas falsch verstanden ?

                  Grundsätzlich nicht, in diesem Fall aber schon.
                  Fährkosten gehören nämlich in Zeile 46, so steht es auch in der Anleitung (dass es eine Fähre ist, konnte pa84347 ja nicht ahnen;-).

                  Imho darfst du diese 2 km dann aber nicht im oberen Block eintragen, dort also nur 20km. Für diese gibt es dann die Pendlerpauschale von 30 cent/km, macht 6 Euro/Arbeitstag. Die 558 Euro kommen als normale Werbungskosten dazu.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale UND Fahrkarte ?

                    Ahh, noch eine Besonderheit:
                    In der Hilfe zu Einkommensteuer Formularen steht zwar:
                    Fähr- und Flugkosten tragen Sie bitte in Zeile 46 ein.
                    Gemeint ist für 2010 aber vielmehr alles ab Zeile 46, hier Zeile 48: Sonstiges ( z.B. Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier dachte der Texter wohl an den Halunder Jet oder andere Tragflächenboote )
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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