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Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

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    Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage und hoffe jemand kann helfen bzw einschätzen ob ein Einspruch erfolg hat.

    Unverheiratet zusammenlebend, gemeinsames Kind seit 05/10 Kita, Er 2010 voll erwerbstätig, SIe ab 05/10 voll erwerbstätig.

    Steuerbescheid vom Amt bekommen mit Erläuterung zur Berechnung: (Er) 50% der Betreuungskosten anerkannt.
    Berechnung mit Elster nachgerechnet, stimmt 100%, aber ich möchte ja wie über Elster angegeben 100% der Kosten nur bei mir (Er) geltend machen.

    Betreuungskosten sind nachweislich von meinem Konto abgegangen!

    Weil (Sie) keine Lohnsteuer bezahlt hat und laut meiner Elsterberechnung bei Ihr die Kinderbetreuungskosten in der Erstattung nichts ändern(hat auch in Ihrer Berechnung nur Arbeitnehmerspar. erstattet bekommen, ohne weitere Erläuterungen)


    Formulare Kind so ausgefüllt:

    bei beiden Zeile 61 Kita + wirkliche vollen Kosten 1300€
    (Er Vater) Zeile 62 1300€ erwerbstätig 01/10-12/10, Zeile 69 anderer Elternteil 05/10-12/10 0€
    (Sie Mutter) Zeile 62 0€ erwerbstätig 05/10-12/10, Zeile 69 anderer Elternteil 01/10-
    12/10 1300€

    Zeile 70-86 keine Eintragungen


    Ich hoffe es halbwegs verständlich geschrieben zu haben.


    MfG

    Micha

    #2
    AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

    Was wurde denn noch in den Zeilen 87 und 88 angegeben?

    Wenn dort "es bestand ein gemeinsamer Haushalt" eingetragen wurde, müssten die Kinderbetreuungskosten eigentlich entsprechend der Aufwendungen voll bei Ihnen berücksichtigt werden.


    Es fehlt übrigens noch der Hinweis dazu, wie die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden sollen. Dies ist (wenn die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angerechnet werden sollen) in Zeile 81 mit 2/3 der Beiträge einzutragen.

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      #3
      AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Was wurde denn noch in den Zeilen 87 und 88 angegeben?

      Wenn dort "es bestand ein gemeinsamer Haushalt" eingetragen wurde, müssten die Kinderbetreuungskosten eigentlich entsprechend der Aufwendungen voll bei Ihnen berücksichtigt werden.


      Es fehlt übrigens noch der Hinweis dazu, wie die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden sollen. Dies ist (wenn die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angerechnet werden sollen) in Zeile 81 mit 2/3 der Beiträge einzutragen.


      Hallo und erstmal Danke.

      Zeile 87 selbstverständlich als gemeinsamer Haushalt ausgefüllt 01/10-12/10 ebenso das dieses Kind dazu gehört.

      Zeile 81 bzw. 86 habe ich nicht ausgefüllt, da sich bei Elster in der Berechnung nichts änderte! Liegt da mein Fehler oder warum kürzt das Amt die Betreuungskosten automatisch auf 50%? Dachte in Zeile 81 bzw 86 gibt man nur an wenn die Kosten zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden sollen.(einmal die vollen Kosten und dann 2/3)

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        #4
        AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

        es werden generell nur 2/3 der tatsaechlichen aufwendungen abgezogen.
        ob als sonderausgaben oder werbungskosten haengt davon ab, warum man die kosten geltend macht. bei (nichtselbständiger) erwerbstaetigkeit als grund sind es auch immer werbungskosten.

        es stellt sich also die frage: wurden bei Ihnen jetzt 50% berücksichtigt oder 2/3 von 50% ?

        es macht vermutlich Sinn, mit dem ganzen Kram mal ins Finanzamt zu gehen und das vor Ort zu klären, ggf. Änderungsantrag stellen und ab dafür...

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          #5
          AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

          Es wurden definitiv nur die hälfte der 1300€ als berechnung genommen also genau 650€ die anderen 650€ rechnen sie wohl dem Partner zu...automatisch.

          wenn ich mit Elster die 650€ rechne, kommt die Rückerstattung genau hin, wie im Bescheid berechnet. Aber ich habe ja 1300€ bezahlt und möchte diese wie angegeben bei mir geltend machen.


          Vieleicht doch zu kompl. der Fall....

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            #6
            AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

            nein das ist nicht kompliziert. wenn man den bescheid liest sollten eben gerade nicht 650 euro beruecksichtigt worden sein, sondern 2/3 davon. darauf zielte meine frage ab.

            ist aber letzten endes auch egal. der bescheid ist in der welt und wenn man ihn geändert haben will, muss man das dem finanzamt mitteilen. daher nochmal mein rat, alles einzupacken und ins bürgerbüro zu gehen, dürfte der einfachste weg sein, bevor man noch mehr zeit verdiskutiert oder aneinander vorbei redet. ;-)

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              #7
              AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

              Guten Morgen,

              war ja auch nicht so gemeint....

              Das Amt hat natürlich "nur" mit 2/3 von den 650€ weitergerechnet...sollten aber 2/3 von 1300€ sein. Ich trage doch in den Erklärungen in Zeile 61-62-69 die wahren Beträge ein und keine 2/3!?


              Ich dachte ein Einspruch geht nur schriftlich, darum das ganze gefrage hier. Aber da diese kürzung um 50% wohl nicht der Norm entspricht werde ich mal vorsprechen.


              Danke

              MfG

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                #8
                AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

                Das stimmt auch beides.

                Aber neben einem (zwingend schriftlichen) Einspruch haben Sie auch die Möglichkeit, einen (einfachen und vor allem mündlichen) Antrag auf Änderung zu stellen.

                In den Zeilen 61, 62 und 69 muss auch der volle Betrag eingetragen werden. Wenn Sie die Aufwendungen aber als "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" ansetzen wollen (denn nur dafür müssen auch beide Elternteile erwerbstätig sein), dann müssen Sie *zusätzlich* in Zeile 81 noch mal den vollen Betrag und 2/3 dieses Betrages eintragen.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

                  Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                  Das stimmt auch beides.

                  Aber neben einem (zwingend schriftlichen) Einspruch haben Sie auch die Möglichkeit, einen (einfachen und vor allem mündlichen) Antrag auf Änderung zu stellen.

                  In den Zeilen 61, 62 und 69 muss auch der volle Betrag eingetragen werden. Wenn Sie die Aufwendungen aber als "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" ansetzen wollen (denn nur dafür müssen auch beide Elternteile erwerbstätig sein), dann müssen Sie *zusätzlich* in Zeile 81 noch mal den vollen Betrag und 2/3 dieses Betrages eintragen.

                  Zitat:

                  "Wenn Sie die Aufwendungen aber als "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" ansetzen wollen (denn nur dafür müssen auch beide Elternteile erwerbstätig sein), dann müssen Sie *zusätzlich* in Zeile 81 noch mal den vollen Betrag und 2/3 dieses Betrages eintragen."



                  Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten(zeile 81) muss man aber nicht zwangsläufig eintragen um 100% der tatsächlichen Kosten (Zeilen 61,61,69) angerechnet zu bekommen?


                  MfG

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                    #10
                    AW: Anlage Kind / Amt erkennt nur 50% Kinderbetreuungskosten an!?

                    Man *muss* nicht. Aber mit der Eintragung wäre die Chance auf eine 100%ige Berücksichtigung wahrscheinlich höher gewesen, denn - anders als Werbungskosten (oder hier `wie Werbungskosten´) werden Sonderausgaben (= Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten ohne Eintrag in Zeile 81) grds. immer 50:50 auf die Ehegatten aufgeteilt.

                    Vielleicht hat der Bearbeiter in diesem Fall vielleicht ja auch so entschieden - obwohl die Eltern nicht verheiratet sind.

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