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Rückwirkende Korrektur der Gdb Pauschbetrag

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    Rückwirkende Korrektur der Gdb Pauschbetrag

    Hallo,

    wenn ich vom Gericht eine Gdb Korrektur seit 2000 bekomme, wird Finanzamt ohne Probleme die Bescheide der letzen 10 Jahre korrigieren oder gibt es beim Finanzamt auch ein Regel, dass nur die letzten vier Jahre gem. $44 Abs. 4 SGB X berücksichtigt werden können oder greift hier ein anderer Paragraph..?


    Bitte um Info,danke

    Gruss
    Sultix

    #2
    AW: Rückwirkende Korrektur der Gdb Pauschbetrag

    Zitat von Sultix Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn ich vom Gericht eine Gdb Korrektur seit 2000 bekomme, wird Finanzamt ohne Probleme die Bescheide der letzen 10 Jahre korrigieren oder gibt es beim Finanzamt auch ein Regel, dass nur die letzten vier Jahre gem. $44 Abs. 4 SGB X berücksichtigt werden können oder greift hier ein anderer Paragraph..?


    Bitte um Info,danke

    Gruss
    Sultix
    Hallo,
    der Bescheid über den GdB ist ein außersteuerlicher Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 (10) AO . Dieser ist für das FA bindend, auch wenn die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, AEAO 1.1 z. § 175 AO. Daher sind diese Festsetzungen zu ändern, soweit der Grundlagenbescheid gilt, § 175 (1) Nr.1 AO. Wenn nachträgl. z.B. ein GdB für die Jahre 2000 - 2010 amtl. festgestellt wird, sind auch die Festsetzungen der jahre 2000 - 2010 ggf. zu ändern.
    Grundsätzlich gilt das SGB bis auf Ausnahmen nicht fürs Steuerrecht.

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