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Anlage Kind - Abruch Berechnung

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    Anlage Kind - Abruch Berechnung

    Hallo,

    wer kann mir bitte einen Tipp geben, ich werde wahnsinnig...

    Fall:

    1. Sohn 1: geboren 1990, Vater ist der Stpfl. Mutter ist 2002 verstorben, komplett 2010 in Ausbildung

    2. Tochter 1: geboren 1991, Mutter ist Ehefrau = geschieden von leibl. Vater, ab 1.8. Lohnsteuerbescheinigung Ausbildung, davor 1.1. bis 30.6. erhalt BAFÖG

    3. Tochter 2: geboren 1992, Vater ist der Stpfl. Mutter ist 2002 verstorben (wie oben), das ganze Jahr zur Schule gegangen.

    Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen eingetragen, quasi das Vorjahr übernommen! Aber er rechnet nicht. Abbruchhinweis:

    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Es ist schon nicht nachvollziehbar das das Programm bei der verstorbenen Mutter einen Zeitraum haben will, sonst bricht er da schon vorher ab (wenn ich nicht 01012010 - 31122010) eintrage.

    Ich weiß nicht mehr wo ich gucken soll! Danke für Tipps :-)))

    #2
    AW: Anlage Kind - Abruch Berechnung

    Haben Sie bei den Kindern 1 und 3 die Zeile 12 der Anlage Kind und bei Kind 2 die Zeile 10 vollständig ausgefüllt?
    Das würde ansonsten den Hinweis zum Kindschaftsverhältnis erklären.

    Haben Sie bei der Tochter 1 auch nur für 11 Monate Kindergeld angegeben (im Juli gab es nach Ihren Angaben keinen Berücksichtigungsgrund)?
    Das wäre ansonsten ein Hinweis auf die Höhe des Kindergeldes.

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      #3
      AW: Anlage Kind - Abruch Berechnung

      Bei Kind 1 und 3 habe ich Zeile 12 ausgefüllt und volles Kindergeld angegeben, bei Kind 2 Zeile 10 (inkl. Zeitraum) und halbes Kindergeld. Trotzdem der Abruch der Berechnung. Bei Kind 2 zwei habe ich zusätzlich in Zeile 17 01072010-31072010 eingegeben, da es sich nur um diesen Übergangsmonat bis zum Ausbildungsbeginn gehandelt hat. Sie hat Kindergeld bezogen.
      Ich begreife es nicht, wo das Problem ist.

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        #4
        AW: Anlage Kind - Abruch Berechnung

        Ein gewisser Fallstrick war auch immer bei Kindern, die im Veranlagungsjahr volljährig wurden, dass der Grund für die Berücksichtigung (Zeile 13ff) erst b dem 18. Geburtstag eingegeben werden darf. z.B. bei einem Kind, das am 16.2. volljährig wurde, Schulbesuch vom 16.2. bis 31.12, obwohl es natürlich vorher auch zur Schule ging.
        Das gab zwar früher eine etwas anders klingende Fehlermeldung, aber sowas kann sich ja auch mal ändern, insofern ist das auch einen Blick wert.

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          #5
          AW: Anlage Kind - Abruch Berechnung

          Jaaaa! Vielen Dank, das wars. Hab bei Kind 3 den Zeitraum auf ab Geburtstag bis 31122010 geändert. Jetzt klappts. Danke nochmal.

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