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Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

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    Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

    Hallo, ich habe viel gelesen, aber trotzdem keine Antwort für mich gefunden.
    Studentin hat Belege WK aus den Jahren 2004-2009 je 200-300 €. Erste Arbeit - im Jahr 2010, kein 400-€ Job. Dies ist zweites Studium, hat absolut keine Verbindung oder Ähnlichkeit zu dem ersten Studium und früherem Beruf.
    Kann man Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2004-2009 machen? Und lohnt es sich überhaupt?
    Danke.

    #2
    AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

    Wichtigste Frage zuerst ist tatsächlich die nach dem "lohnen": Es "lohnt" sich, wenn für 2010 die Einkommensteuer größer als 0 € ist.

    Für die Vorjahre noch eine Frage: Wurde wirklich kein irgendwie gearteter Aushilfsjob oder so auf Lohnsteuerkarte ausgeführt ? Existiert für Vorjahre ein Einkommensteuerbescheid ?

    Ich denke, das wäre zu klären, bevor man in die komplizierte Materie mit dem Verfahrensrecht einsteigt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

      In 2010 einbehaltene Lohnsteuer - 3.120 €.
      Dies ist die erste Einkommensteuererklärung, und die erste Lohnsteuerbescheinigung 2010. In den Vorjahren gab es nur 400-€ Jobs, die in einem Monat 400 € - Grenze nicht überstiegen, kein Bafög.

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        #4
        AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

        Zitat von SlashDD
        aus dem studium gibts ebenfalls keine wk § 12 Nr. 5 EStG der nur dann nicht gilt, wenn das studium im rahmen eines dienstverhältnisses erfolgte und dann gäbs ja aber lohn in den vorjahren
        @SlashDD: ZWEITstudium !!! ;-) Lies vielleicht nochmal den § 12 Nr. 5 EStG.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Am besten gibt man erst mal nur seine aktuellen Zahlen für 2010 in ElsterFormular ein und berechnet dann, wie hoch die festgesetzte Steuer ist. Beträgt diese 0 € und wird alles erstattet, wird sich der Aufwand für die Vorjahre eher nicht lohnen.

          Verlustvorträge aus den Vorjahren mindern in der Berechnung den "Gesamtbetrag der Einkünfte" bis zu einer Höhe von 0 €, womit dann die nachfolgenden Sonderausgaben (z.B. Versicherungsausgaben) ins Leere laufen, ohne das diese in Folgezeiträume übertragbar wären (Ausnahme: Spenden). Es spielt keine Rolle, ob man ein "zu versteuerndes Einkommen" von 8.003 € oder -5.005 € hat, weil unter 8.004 € keine Steuer festgesetzt wird.

          Sollte beispielsweise ein Verlustvortrag auf Grund der Studienkosten i.H.v. 10.000 € vorliegen und man nur 8.000 € als "Gesamtbetrag der Einkünfte" haben, würde der Restbetrag von 2.000 € nach 2011 vorgetragen - dann würde sich auch eventuell der Aufwand für die Vorjahre lohnen. Dann kommen wir in den Bereich, wo Fragen beantwortet werden müssen wie "welche Steuererklärung ist jetzt noch möglich".

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            #6
            AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

            Werbungskosten in den alten Jahren - sind Arbeitsmaterial für das Studium. Ist es mein Fehler? Darf man das nicht absetzen?
            Nach der Berechnung Elster festgesetzte Einkommensteuer - 2.900 €. Einbehaltene Lohnsteuer - 3.120 €. Gesamtbetrag der Einkünfte - 24.000 €. Zu versteuerndes Einkommen - 21.000 €.

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              #7
              AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

              Zitat von elsterbenutzerin Beitrag anzeigen
              Werbungskosten in den alten Jahren - sind Arbeitsmaterial für das Studium. Ist es mein Fehler? Darf man das nicht absetzen?
              Nach der Berechnung Elster festgesetzte Einkommensteuer - 2.900 €. Einbehaltene Lohnsteuer - 3.120 €. Gesamtbetrag der Einkünfte - 24.000 €. Zu versteuerndes Einkommen - 21.000 €.
              Die Beträge im zitierten Satz bitte noch einmal prüfen, können wohl kaum alles Minusbeträge sein. Insbesondere gibt es keine negative festgesetzte Einkommensteuer.

              Wichtig ist, wie hoch für 2010 OHNE BERÜCKSICHTIGUNG irgendwelcher Verlustvorträge die festgesetzte Einkommensteuer sowie der Gesamtbetrag der Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen wäre, ob Progressionsvorbehaltseinkünfte vorliegen und wie hoch die Verluste 2004-20009 insgesamt wären und ob für 2011 Besonderheiten zu erwarten sind.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

                Danke für Ihre Mühe und viele Antworten.
                Die Beträge sind alle Plusbeträge.
                Nach der Berechnung Elster festgesetzte Einkommensteuer 2010: 2.900 €. Einbehaltene Lohnsteuer: 3.120 €. Gesamtbetrag der Einkünfte: 24.000 €. Zu versteuerndes Einkommen: 21.000 €.
                Alle Zahlen ohne Berücksichtigung der Verlustvorträge.
                Es liegen keine Progressionsvorbehaltseinkünfte vor. Die Verluste 2004-20009 insgesamt wären ca. 1.200 €. Für 2011 sind keine Besonderheiten zu erwarten.

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag WK bei der ehemaligen Studentin

                  Unterstellt, dass für 2004-2009 bisher keine Steuererklärungen eingereicht wurden oder Bescheide existieren: Für die Jahre 2007-2009 können noch ganz normale Einkommensteuererklärungen eingereicht werden. Für die Jahre 2004-2006 können Sie auf den selben Vordrucken Verlustfeststellungserklärungen einreichen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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