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Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung

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    Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung

    Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung bei Widerspruch gegen den Beihilfebescheid

    Die Beihilfestelle hat eine Beihilfe zu 2010 entstandenen (ärztlich empfohlen) Krankheitskosten abgelehnt, weil die Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilbehandlung entstanden sind.
    Gegen den Bescheid habe ich im Oktober 2010 Widerspruch eingelegt, aber bis heute Juni 2011 außer einer Eingangsbestätigung noch keine Antwort bekommen.
    Frage: Kann ich die 2010 entstandenen Kosten mit Hinweis auf den offenen Widerspruch schon für 2010 als außergewöhnliche Belastung geltend machen oder erst in dem Jahr, in dem über den Widerspruch (endgültig) entschieden worden ist? Kann man die 2010 entstandenen Kosten dann 2011 oder 2012 überhaupt noch ansetzen?

    berghaus 15.06.11

    #2
    AW: Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung

    Die Kosten sind im Kalenderjahr 2010 angefallen und somit außergewöhnliche Belastungen zur Steuererklärung 2010.
    Bei den Angaben zu den außergewöhnlichen Belastungen wird neben der Höhe der Aufwendungen auch nach den erhaltenen bzw. Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen usw. gefragt.
    Da im vorliegenden Fall die Höhe der Erstattung durch die Beihilfe unklar ist, am besten in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen und Unterlagen zum Einspruch beifügen, damit das Finanzamt entscheiden kann, ob der Steuerbescheid evtl. vorläufig hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Erstattung ergehen soll.

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      #3
      AW: Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung

      Zitat von Krake Beitrag anzeigen
      Die Kosten sind im Kalenderjahr 2010 angefallen und somit außergewöhnliche Belastungen zur Steuererklärung 2010.
      Bei den Angaben zu den außergewöhnlichen Belastungen wird neben der Höhe der Aufwendungen auch nach den erhaltenen bzw. Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen usw. gefragt.
      Da im vorliegenden Fall die Höhe der Erstattung durch die Beihilfe unklar ist, am besten in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen und Unterlagen zum Einspruch beifügen, damit das Finanzamt entscheiden kann, ob der Steuerbescheid evtl. vorläufig hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Erstattung ergehen soll.
      Hallo,
      wenn es sich um wissenschatlich nicht anerkannte Methoden handelt, wird das FA definitv ein amtsärtzliches Attest o. Bescheinigung des medizinischen Dienstes ausgestellt vor Beginn der Berhandlung fordern (in Ausnahmefällen lt. neuerer BFH-Rechtsprechung nicht nötig).

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        #4
        AW: Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung

        Es handelt sich um die DermoDyne Lichtimpfung bei Neurodermitis.

        Für Ganzkörperbehandlungen gibt es z.Zt. nur 5 Stellen in Deutschland: u.a: in Mainz, München und Würselen bei Aachen.

        berghaus 18.06.11

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