Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung bei Widerspruch gegen den Beihilfebescheid
Die Beihilfestelle hat eine Beihilfe zu 2010 entstandenen (ärztlich empfohlen) Krankheitskosten abgelehnt, weil die Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilbehandlung entstanden sind.
Gegen den Bescheid habe ich im Oktober 2010 Widerspruch eingelegt, aber bis heute Juni 2011 außer einer Eingangsbestätigung noch keine Antwort bekommen.
Frage: Kann ich die 2010 entstandenen Kosten mit Hinweis auf den offenen Widerspruch schon für 2010 als außergewöhnliche Belastung geltend machen oder erst in dem Jahr, in dem über den Widerspruch (endgültig) entschieden worden ist? Kann man die 2010 entstandenen Kosten dann 2011 oder 2012 überhaupt noch ansetzen?
berghaus 15.06.11
Die Beihilfestelle hat eine Beihilfe zu 2010 entstandenen (ärztlich empfohlen) Krankheitskosten abgelehnt, weil die Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilbehandlung entstanden sind.
Gegen den Bescheid habe ich im Oktober 2010 Widerspruch eingelegt, aber bis heute Juni 2011 außer einer Eingangsbestätigung noch keine Antwort bekommen.
Frage: Kann ich die 2010 entstandenen Kosten mit Hinweis auf den offenen Widerspruch schon für 2010 als außergewöhnliche Belastung geltend machen oder erst in dem Jahr, in dem über den Widerspruch (endgültig) entschieden worden ist? Kann man die 2010 entstandenen Kosten dann 2011 oder 2012 überhaupt noch ansetzen?
berghaus 15.06.11
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