Ist es richtig, dass Leistungen einer p r i v a t abgeschlossenen Zusatzversorgung (hier Bayerische Versicherungskammer), ohne Kapitalisierung, sondern ausschließliche Rentenzahlung bei Fälligkeit der Leistung, in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind?
Danke für entsprechende Auskunft.
MfG
bavaro
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bavaro
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