Hallo Zusammen,
habe folgende Frage:
Freund war als Angestellter bei der EU-Kommission beschäftigt (3 Jahre, Gehalt, Sozialabgaben). In 2010 ist er ausgeschieden. Die Beiträge die er in den vorherigen 3 Jahren in die EU-Sozialkasse gezahlt hat wurden im in eine Rürup-Rente umgewandelt (T€ 17). Bescheinigung von Versicherung liegt vor (10 abs. 1 nr. 2b).
Kann das als Vorsorgeaufwand angesetzt werden, oder stehen sie in unmittelbar wirtschaftlichen zusammenhang mit steuerfreien einnahmen???
danke für Ihre Hilfe!
beste grüße!
habe folgende Frage:
Freund war als Angestellter bei der EU-Kommission beschäftigt (3 Jahre, Gehalt, Sozialabgaben). In 2010 ist er ausgeschieden. Die Beiträge die er in den vorherigen 3 Jahren in die EU-Sozialkasse gezahlt hat wurden im in eine Rürup-Rente umgewandelt (T€ 17). Bescheinigung von Versicherung liegt vor (10 abs. 1 nr. 2b).
Kann das als Vorsorgeaufwand angesetzt werden, oder stehen sie in unmittelbar wirtschaftlichen zusammenhang mit steuerfreien einnahmen???
danke für Ihre Hilfe!
beste grüße!