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Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

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    Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

    Hallo,

    ich habe gesucht, ob es schon ein Posting zu diesem Thema gibt, habe aber nichts gefunden. Eben bekam ich eine E-Mail vom Finanzamt, der Einkommensteuerbescheid sei zum Abruf bereitgestellt. Ich habe versucht, den Vergleich der Steuerbescheiddaten mit der Steuererklärung abzurufen. Daraufhin kam eine PDF-Datei mit folgendem Inhalt: "Der Vergleich kann auf Grund eines Fehlerhinweises in der Steuerberechnung nicht erfolgen! Der Bescheid kann jedoch über 'Extras' -> 'Steuerbescheiddaten darstellen' angezeigt werden." Den Steuerbescheid konnte ich auf diese Weise auch abrufen, den Vergleich aber nicht. Ich finde den sehr praktisch, auch zur Vorbereitung der nächsten Steuererklärung. Weiß jemand, ob und wie ich ihn noch erhalten kann? (Sollte die Frage doch schon gestellt worden sein, bitte den Link zum Thread.)

    Danke im Voraus, Anselm
    Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

    #2
    AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

    Hallo Anselm,

    hatte denn die eigene Berechnung von Elster auch diesen Fehlerhinweis?

    Wenn nicht, kannst du doch relativ einfach selber vergleichen. Der automatische Vergleich macht auch nichts anderes, als die einzelnen Punkte nebeneinander zu schreiben und dann noch die Differenz auszurechnen; das sollte eigentlich jeder alleine hinbekommen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

      Hallo Stefan,

      kein Fehlerhinweis in der eigenen Berechnung von Elster.

      Ja, es ist kein Unglück. Aber erstens könnte es ja sein, dass es eine ganz einfache Lösung gibt. (Vielleicht gibt es sie ja tatsächlich.) Und zweitens bin ich im Hinblick auf Dinge, die sollten aber nicht sind, fast so pingeling wie das Finanzamt. :-)

      Dank und Gruß, Anselm
      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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        #4
        AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

        Hallo Anselm,
        ich habe das gleiche Problem. Da es meine erste Erlärung in Elster ist, bin ich auf den Vergleich angewiesen. In dem Ausdruck sind meist mehrere Angaben zusammengefasst, so dass ein Vergleich sehr mühsam ist.
        Gibt es mittlerweile eine Lösung für das Problem?

        Dank und Gruß

        Gewidder

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          #5
          AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

          Hallo Gewidder,

          >>>In dem Ausdruck sind meist mehrere Angaben zusammengefasst, so dass ein Vergleich sehr mühsam ist.

          Vielleicht hast du da etwas falsch verstanden. Die Steuerberechnung von Elster sieht in etwa so aus wie der Steuerbescheid, und auch nur das würde im Vergleich gegenübergestellt.
          Imho sollte eigentlich jeder diesen Vergleich auch von Hand nachstellen können. Nimm beispielsweise den Ausdruck der Elsterberechnung und hake jeden einzelnen Posten ab, alles was du dann nicht finden kannst bzw. was am Ende nicht abgehakt ist, bedarf der genaueren Überprüfung.
          Als erstes schaut man natürlich auf die Steuertabelle, wenn es schon dort keine Abweichung gibt, wird höchstwahrscheinlich alles wie erklärt berücksichtigt worden sein.

          Was meinst du mit "zusammengefasst"?

          Und hast du den Bescheid überhaupt schon bekommen (per Post!)?

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

            Hallo reckoner,
            vielen Dank für die prompte Antwort.
            Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich hatte mir durch Elster eine Vereinfachung und vor allem das Wegkommen von den Papierbergen verhofft.
            Nun habe ich mittlerweile die Orginalformulare, die komprimierte Steuererklärung, die Bescheiddaten und den Bescheid per Post. Jedes in einem anderen Format, in einer anderen Reihenfolge, mit anderen Begriffen usw.
            Hinzu kommt, dass Hessen in diesem Jahr auch noch das Bescheidsformat geändert hat, so dass ein Vergleich mit dem letzten Jahr noch mehr erschwert wird.
            Jetzt soll ich alles ausdrucken und nebeneinander legen und einzeln abhaken? Das war früher erheblich einfacher!
            Aber dafür kannst du ja nichts. Ich könnte mir nur irgendwo hinbeißen, dass ich mit Elster angefangen habe.
            Was verstehst Du unter "Steuertabelle" und Ausdruck der Elsterberechnung? Sind das noch weitere Formulare, die ich ausdrucken soll?
            Unter zusammengefasst verstehe ich dass z.B. Kapitalerträge usw. im Orginalformular je nach Ehegatte getrennt erfasst werden, in der komprimierten Steuererklärung jedoch als Summe dargestellt werden.

            Gruß und vielen Dank für die Mühe (und Geduld)

            Gewidder

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              #7
              AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

              Hallo Gewidder,

              >>>Was verstehst Du unter |Steuertabelle| und Ausdruck der Elsterberechnung?

              Die Berechnung von Elster erhälst du entweder über das Taschenrechnersymbol oder über das Menu |Extras|. Du musst sie aber nicht unbedingt ausdrucken, man kann sie einfach nur abspeichern (es ist ein pdf-Dokument), oder auch später immer wieder neu erzeugen (dazu reicht die elfo-Datei mit der Erklärung, diese solltest du grundsätzlich immer abspeichern). Wie auch immer, ich drucke mir diese 2-3 Seiten immer aus, damit ich etwas schriftliches in meinen Unterlagen habe.

              Nun zur |Steuertabelle|: Damit meinte ich die Aufstellung der vorausgezahlten und der festgestzten Steuern gleich zu Beginn der Berechnung; im Bescheid ist es ebenso. Die Wortwahl war vielleicht etwas missverständlich, da der Begriff |Steuertabelle| ja noch anderweitig genutzt wird.


              >>>Nun habe ich mittlerweile die Orginalformulare, die komprimierte Steuererklärung, die Bescheiddaten und den Bescheid per Post.

              Die Originalformulare brauchst du nicht mehr und sie werden dir in Zukunft auch nicht mehr automatsich zugeschickt (das ist schon einmal eine nicht unbedeutende Einsparung für den Staat, also letztendlich wieder uns - denke etwa an Druckkosten, Porto, Handling, und das millionenmal;-).

              Die komprimierte Erklärung kannst du dir auch ersparen, indem du ein Zertifikat beantragst (https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax).
              Mit Zertifikat (=authentifiziert) musst du nur noch elektronisch senden und ggf. einige zwingend abzugebene Belege einreichen (siehe: https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf), fertig.

              Der rechtsgültige Bescheid kommt aber immer noch grundsätzlich in schriftlicher Form per Post, da gibt es noch einige rechliche Probleme.

              MfG Stefan

              PS: Sorry für die || als Ersatz für Anführungszeichen, das Forum spinnt mal wieder.
              Zuletzt geändert von reckoner; 21.09.2011, 11:37.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

                Danke für den Tipp mit dem Taschenrechnersymbol.
                Aber weitergeholfen hat mir dies auch nicht.
                Mit vielen Worten wird mir erklärt, dass ich die Formulare falsch ausgefüllt hätte und deshalb keine Steuerberechnung erfolgen könne.
                Unter anderem ein Zitat: "Es fehlen bzw. es sind falsche Angaben auf der Anlage V getätigt worden, die eine Berücksichtigung bei der Steuerberechnung verhindern."
                Kein Hinweis um welche Anlage V und was falsch ist!
                Wozu gab es eine Plausibilitätskontrolle und wieso konnte das Finanzamt eine Steuer berechnung erstellen?
                Übrigens: Mit den Orginal-Formularen meinte ich nicht die Papierformulare, sondern die gespeicherten Elsterformulare, die ich ausgefüllt hatte. Denn diese muss ich ja nehmen, um mit dem Bescheid zu vergleichen.

                Gruß

                Gewidder

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                  #9
                  AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

                  Hallo Gewidder,

                  mir ist zumindest keine Lösung des Problems bekannt. Ich habe mich halt ohne Vergleich beholfen und die Rückzahlung ist längst auf meinem Konto. Leider kann ich also nicht helfen.

                  Gruß, Anselm
                  Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                    #10
                    AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

                    Hallo Gewidder,

                    >>>Wozu gab es eine Plausibilitätskontrolle und wieso konnte das Finanzamt eine Steuer berechnung erstellen?

                    Warum die Plausibilitätsprüfung zu einem anderen Ergebnis kommt als die Berechnung, frage ich mich auch manchmal. Es gibt aber spezielle Fälle, in denen die Erklärung zwar korrekt ist, aber trotzdem nicht mit den Standardroutinen berechnet werden kann; das sind dann eben solche Ausschlußfälle. Der Sachbearbeiter im Finanzamt kann das aber hinbiegen (etwa indem er es anders einträgt). Im Bescheid sollte dann aber - zumindest bei gravierenden Änderungen - etwas dazu in den Erläuterungen stehen.

                    Grundsätzlich sollte man imho bestrebt sein, sämtliche Fehlermeldungen weg zu bekommen, denn in der Regel sind es doch Fehleintragungen und keine wirklichen Ausschlußfälle (ich meine das für die Zukunft, bei der jetztigen Erklärung geht das natürlich nicht mehr).

                    Leider werden wir es hier im Forum nicht schaffen, den kompletten Bescheid zu überprüfen. Wenn du das nicht alleine schaffst, solltest du dir kompetente Hilfe suchen. Zu einzelnen Punkten wird aber sicherlich auch das Finanzamt behilflich sein, ein persönlicher Besuch hilft da oft.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Kein Vergleich wegen Fehlerhinweis in Steuerberechnung

                      Hallo,

                      wo kommen denn die Fehlerhinweise?

                      Bei der Steuerberechnung oder bei der Plausibilitätsprüfung? Wenn die Fehler nur bei der Steuerberechnung auftauchen, konnte der Fall trotzdem übermittelt werden. Im Finanzamt wurden dann wahrscheinlich die Eintragungen, die zu dem Fehlerhinweis führen, abgeändert.

                      Vorab noch eine Frage, dann ein Vorschlag:
                      Nutzen Sie die aktuelle Version des Elster-Formulars? (In alten Versionen gab es Probleme mit der Anlage V.)

                      Erstellen Sie eine Kopie Ihrer übermittelten Steuererklärung. Ändern Sie nun die Eintragungen auf der Anlage V so ab, dass der Fehlerhinweis bei der Steuerberechnung nicht mehr angezeigt wird. Vergleichen Sie nun die Steuerberechnung dieser "neuen" Steuererklärung mit dem Bescheid des Finanzamtes - denn im Zweifelsfall wird der Bearbeiter dort auch nichts anderes gemacht haben, als ein oder zwei Eintragungen auf der Anlage V zu ändern.

                      Und falls doch ... dann können Sie in der Steuerberechnung die Abweichung finden.

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