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Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

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    Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand soll bei privater Kranken- und Pflegeversicherung die Betraege getrennt fuer Mann und Frau eingetragen werden.
    Der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers resultiert aber nur in einem Betrag, der bei Anlage N mit der 1. Lohnsteuerkarte eingegeben wird.
    Daraus resulitert eine Fehlermeldung, die den Betrag (fuer den Ehemann) als groesser 50% ausweist (was ja rein rechnerisch auch stimmt).
    Wo liegt der Fehler?

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

    Zitat von biker2000 Beitrag anzeigen
    In der Anlage Vorsorgeaufwand soll bei privater Kranken- und Pflegeversicherung die Betraege getrennt fuer Mann und Frau eingetragen werden.
    Der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers resultiert aber nur in einem Betrag, der bei Anlage N mit der 1. Lohnsteuerkarte eingegeben wird.
    Daraus resulitert eine Fehlermeldung, die den Betrag (fuer den Ehemann) als groesser 50% ausweist (was ja rein rechnerisch auch stimmt).
    Wo liegt der Fehler?
    Hallo,
    geben Sie doch bitte die Kennzahlen mit den jeweiligen Werten durch, um den Fehler einzugrenzen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

      Es handelt sich leider um keinen "Fehler" im ursprünglichen Sinn, sondern um ein Problem, das bei der Gesetzgebung nicht bedacht wurde (oder vielleicht für unwichtig erklärt wurde).

      Wenn beispielsweise der Ehemann berufstätig ist und die Ehefrau "nur" Hausfrau ist, zahlt nur der Ehemann in die Krankenversicherung ein - obwohl beide versichert sind. In der Steuererklärung müssen die Beiträge nun bei dem angegeben werden *für den* die gezahlt wurden.

      Gleichzeitig werden die Erstattungen des Arbeitgebers allerdings auf der Lohnsteuerkarte des *einen* Ehegatten eingetragen. Daher gibt es das Problem, dass zwar die Beiträge aufgeteilt werden müssen, die Erstattung aber voll bei einem Ehegatten angesetzt wird.

      Da der Arbeitgeber aber (wie in den vorherigen Jahren auch) die Hälfte der Gesamtbeiträge erstattet (und nicht nur die Beiträge, die auf seinen Arbeitnehmer entfallen), KANN die 50%-Prüfung hier gar nicht funktionieren.

      Was bleibt also als Möglichkeit übrig?
      1. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern -> geht nicht.
      2. Entgegen der Bescheiniung der Versicherung alle Beiträge beim Ehemann eintragen -> ist zwar grds. auch falsch, lässt aber den Fehler veschwinden und ändert nichts am Ergebnis.



      Wenn das Finanzamt sich beschweren sollte, dass man es ja abweichend von der Bescheinigung eingetragen hat ... nun, die haben dieselben Probleme bei der Eingabe, wie wir unter Elster.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

        Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        geben Sie doch bitte die Kennzahlen mit den jeweiligen Werten durch, um den Fehler einzugrenzen.
        Wurde per Mail am 17. 06. geschickt:

        Eingabe der steuerfreien Leistung des AG unter Anlage N, 1. Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 24.

        Diese erscheint dann ja in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 37 unter Steuerpfl./Ehemann.

        Die Beitraege zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden hier in Zeile 31 und 32 (getrennt nach
        Stfpl. Ehemann und Ehefrau eingegeben.

        Bei der Berechnung wird dann der Fehler angezeigt: Zeile 37 > 50% von Zeile 31 und 32 des Stfpfl.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Private Krankenvers.

          Danke Sabre, es ist mir nur nicht klar, wieso man bei einem so klaren/einfachen Sachverhalt solche "Differenzen" in eine Anwendung, egal ob jetzt Elster oder die "richtige" Finanzamt-Software, "einbaut" ... :-((

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