Hallo zusammen, folgendes Szenario liegt vor:
Firmenwagen mit Erlaubniss zur Privatnutzung liegt vor. Versteuerung mit 1%
Ganzjährig Auswärtstätigkeit als IT Berater, daher keine Versteuerung mit 0,03 % (vom Finanzamt annerkannt).
Des weiteren wird für die Überlasung des Firmenwages das Brutto um 190€ gekürzt.
Frage:
Kann ich trotzdem Fahrtkosten ansetzen? Da mir der PKW ja nicht unentgeldlich überlassen wurde?
Wenn ja, dann wo?
1. Auswärtstätigkeit? Aber da kann man nicht Firmenwagen angeben
Das geht nur bei den "Wege zwischen Wohnung und regelmässiger Arbeitsstätte", wobei ich ja keine regelmässige Arbeitsstätte habe.
Danke schon mal
Firmenwagen mit Erlaubniss zur Privatnutzung liegt vor. Versteuerung mit 1%
Ganzjährig Auswärtstätigkeit als IT Berater, daher keine Versteuerung mit 0,03 % (vom Finanzamt annerkannt).
Des weiteren wird für die Überlasung des Firmenwages das Brutto um 190€ gekürzt.
Frage:
Kann ich trotzdem Fahrtkosten ansetzen? Da mir der PKW ja nicht unentgeldlich überlassen wurde?
Wenn ja, dann wo?
1. Auswärtstätigkeit? Aber da kann man nicht Firmenwagen angeben
Das geht nur bei den "Wege zwischen Wohnung und regelmässiger Arbeitsstätte", wobei ich ja keine regelmässige Arbeitsstätte habe.
Danke schon mal
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