Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

    Hallo,

    habe folgendes Problem:

    mein Mann hat 2010 von Jan.-Sept. und dann von Okt.-Dez. in zwei verschiedenen
    Firmen gearbeitet und hat somit 2 Lohnsteuerabrechnungen.

    Hab zuerst im Elster Formular nur die erste Steuerkarte eingegeben - als mir auffiel, das ich die 2. Steuerkarte noch eingeben muss,
    kam bei der Berechnung etwas ÜBER 1000 € weniger raus, als ohne die 2.!

    Das es etwas weniger sein wird war mir klar, aber so viel??
    Kann es denn stimmen?

    Würde mich sehr über Antworten freuen.

    MFG Nadsche

    Nachtrag:
    In dem Schreiben der Berechnung steht noch folgendes:

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
    daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
    16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

    Das verstehe ich nicht so ganz, ehrlich gesagt.
    Zuletzt geändert von ; 17.06.2011, 14:41.

    #2
    AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

    Ohne die genauen Beträge zu kennen, kann man hier natürlich nur mutmaßen.

    Es KANN sein, dass mit der ersten Lohnsteuerbescheingung der Grundfreibetrag noch nicht überschritten war und deswegen keine Steuer festgesetzt wurde. Daher wurde die komplette gezahlte Lohnsteuer erstattet.

    Es KANN sein, dass die Beträge auf den Lohnsteuerkarten einfach so hoch sind, dass sich durch die drei zusätzlichen Monate der Steuersatz derart erhöht hat, dass es zu so einem "Sprung" kam.

    Es KANN sein, dass es einfach daran liegt, dass zwar die Werbungskosten für beide Tätigkeiten eingetragen waren, aber die nur Einnahmen aus einer Tätigkeit. Daher wurden die Einnahmen hier bei der ersten Berechnung "zu stark" gekürzt.

    Es KANN aber auch sein, dass 1000,- € nur relativ sind. Wenn ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung einen Bruttoarbeitslohn von 25.000,- € stehen habe, ist das viel. Steht da abe ein Bruttoarbeitslohn von 250.000,- € ist es wenig...


    Wie gesagt: ohne die genauen Beträge zu kennen, sind das hier alles nur Mutmaßungen.

    Kommentar


      #3
      AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

      hallo, der selbe Satz steht in meinem Bescheid vom FA ebenfalls, obwohl ich nicht 2 Steuerkarten hatte.
      Des Weiteren steht noch: Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10aESTG)in Höhe von EUR 1.580 kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist. Kennt sich jemand damit aus? Den Beitrag zur Riesterrente konnte ich letztes Jahr noch eintragen und das FA hatte es auch so akzeptiert, die ganzen Jahre schon. Aber für 2010 nicht mehr. Obwohl Elster Formular keinen Fehler angezeigt hatte.

      Kommentar


        #4
        AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

        Zitat von Questa Beitrag anzeigen
        Den Beitrag zur Riesterrente konnte ich letztes Jahr noch eintragen
        Und auch 2010!

        Zitat von Questa Beitrag anzeigen
        und das FA hatte es auch so akzeptiert, die ganzen Jahre schon. Aber für 2010 nicht mehr
        Auch 2010 hat das Finanzamt das akzeptiert!

        Eine andere Geschichte ist natürlich dass der Zulagenanspruch in 2010 günstiger für Dich ist. Deshalb musst Du diesmal nicht - wie wahrscheinlich in den Vorjahren - die Zulage zurück zahlen.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Riesterrente

        Kommentar


          #5
          AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

          nein, das denke ich nicht. Ich musste bisher keine Zulagen zurückzahlen., das sehe ich ganz klar aus der Mitteilung meiner Versicherung, bei der ich den Riestervertrag habe.

          Kommentar


            #6
            AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

            Du musst die Zulagen auch nicht "wirklich" zurückzahlen. Sie werden aber gegen die zusätzliche Steuerermäßigung aus den Riester-Beiträgen gegengerechnet.

            Biespiel mit fiktiven Werten:

            Beiträge Riester: 3.000,- €
            Zulage: 1.000,- €
            theoretischer Steuerersparnis aus den Beiträgen: 1.500,- €

            Tatsächlich werden aber nur 500,- € (Steuerersparnis ./. Zulage) erstattet - da du die Zulage ja bereits erhalten hast.

            Liegt die theoretische Steuerersparnis nun unter der bereits ausgezahlten Zulage (wie in dem beschriebenen Fall), muss nichts zurückgezahlt werden - allerdings gibt es dann natürlich auch keine Steuerersparnis.




            Und der zweite Satz (Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen) bedeutet einfach nur, dass auf der oder den Lohnsteuerkarten bereits so viele Versicherungsbeiträge bescheinigt wurden, dass zusätzliche Versicherungen wegen der geltenden Höchstbeträge nicht mehr zusätzlich angerechnet werden können. Das sind z. B. die Haftpflicht- oder Lebensversicherungen.

            Kommentar


              #7
              AW: 2 Steuerkarten-viel weniger Rückerstattung!

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Du musst die Zulagen auch nicht "wirklich" zurückzahlen. Sie werden aber gegen die zusätzliche Steuerermäßigung aus den Riester-Beiträgen gegengerechnet.
              Du siehst also die Rückzahlung der Zulage nicht aus einer Mitteilung der Versicherung, sondern im Steuerbescheid.

              Kommentar

              Lädt...
              X