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doppelte Haushaltsführung, wann und wie eintragen?

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    doppelte Haushaltsführung, wann und wie eintragen?

    hallo liebe nutzer...

    das selbe spiel wie letztes jahr, ich sitze über der steuererklärung und verzweifle...

    meine frage: ich bin studentin, mein mann hat ab april für ein paar monate im ausland in holland gearbeitet, ich bin in DE geblieben. seine wohnung dort in NL wurde vom arbeitgeber bezahlt und er bekam eine tagespauschale von ich glaube 50 EUR für Essen.... oder evtl auch nur 16, ich erinnere mich grad nicht.
    Darf ich nun trotzdem doppelte Haushaltsführung eintragen? Und muss ich diese vom Arbeitgeber gezahlten Gelder angeben? Wenn ja, wo??

    Noch ne andere Frage: Warum erkennt das Programm die eTIN nicht? Was mache ich da falsch?
    Gibts irgendwo online ne ganz einfache Ausfüllanleitung?

    Lieben Dank schonmal, falls sich Jmd erbarmt.

    thirteen

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung, wann und wie eintragen?

    Zitat von thirteen Beitrag anzeigen
    hallo liebe nutzer...

    das selbe spiel wie letztes jahr, ich sitze über der steuererklärung und verzweifle...

    meine frage: ich bin studentin, mein mann hat ab april für ein paar monate im ausland in holland gearbeitet, ich bin in DE geblieben. seine wohnung dort in NL wurde vom arbeitgeber bezahlt und er bekam eine tagespauschale von ich glaube 50 EUR für Essen.... oder evtl auch nur 16, ich erinnere mich grad nicht.
    Darf ich nun trotzdem doppelte Haushaltsführung eintragen? Und muss ich diese vom Arbeitgeber gezahlten Gelder angeben? Wenn ja, wo??

    Noch ne andere Frage: Warum erkennt das Programm die eTIN nicht? Was mache ich da falsch?
    Gibts irgendwo online ne ganz einfache Ausfüllanleitung?

    Lieben Dank schonmal, falls sich Jmd erbarmt.

    thirteen
    Hallo,
    für mich sieht das eher nach einer beruflich vernlassten Auswärtstätigkeit an, die Arbeitgebererstattung ist anzugeben.
    Sie sollten prüfen, ob Sie die e-Tin evtl. mit der steuerlichen Identifikationsnummer verwechselt haben.

    Kommentar


      #3
      AW: doppelte Haushaltsführung, wann und wie eintragen?

      Für die eTin:
      Bitte einmal überprüfen, ob bei der eTin auch alle 0 (Nullen) als Null und nicht als O eingetragen wurden.


      Für die Auswärtstätigkeit:
      Wenn der Arbeitgeber die Wohnung *bezahlt* hat, gab es keine Aufwendungen - also braucht man sich auch gar nicht erst überlegen, als was man die ansetzen kann.

      Wenn die Wohnung aber selbst bezahlt wurde und anschließend die Miete vom Arbeigeber *erstattet* wurde, dann stimme ich pa84347 zu: es ist auch für mich eher eine Auswärtstätigkeit (= Dienstreise) als eine doppelte Haushaltsführung. In diesem Fall können die entstandenen Aufwendungen angesetzt werden, die Arbeitgebererstattungen müssen allerdings gegengerechnet werden.

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