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Anlage KAP, Eintrag bei Anwendung der Ersatzbemesseungsgrundlage

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    Anlage KAP, Eintrag bei Anwendung der Ersatzbemesseungsgrundlage

    2006 habe ich HVB Anleihen im Wert von €15.000 geerbt und versteuert. Die ursprünglichen Bezugskosten sind nachweisbar. Durch Depotwechsel wurde jetzt eine Ersatzbemessungsgrundlage von €4.500 angewendet. Der angerechnete Sparer-Pauschbetrag beträgt €223, der Zinsgewinn€429. Kapitalertragsteuer gesamt mit Zinsgewinn €4.705,65. Welche Zahlen trage ich jetzt in welche Zeile ein? Soll ich das ganze auseinander dividieren?
    Danke für die Unterstützung
    realist34

    #2
    AW: Anlage KAP, Eintrag bei Anwendung der Ersatzbemesseungsgrundlage

    Hallo realist34,

    da fehlen mir noch ein paar Angaben:

    Wie war 2006 der Kaufpreis? (genau 15.000 Euro? Jedenfalls musst du das nachweisen)
    Wie hoch waren die Spesen?
    Was ist mit "Zinsgewinn €429" gemeint? Ich vermute, die Stückzinsen, ist das so?

    >>>Durch Depotwechsel wurde jetzt eine Ersatzbemessungsgrundlage von €4.500 angewendet.
    Was heißt eigentlich "durch Depotwechsel", wurde denn gar nicht verkauft? Denn durch reinen Depotübertrag entsteht (noch) keine Steuerpflicht. Oder wurde auf eine andere Person übertragen?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP, Eintrag bei Anwendung der Ersatzbemesseungsgrundlage

      Hallo Reckoner,
      der Wert zum Zeitpunkt der Erbschaft war €13.824, der Anschaffungspreis €15.000 lt. Stichtagsbewertung für die Erbschaft. Die Papiere wurde letztes Jahr von der HBV eingelöst, da der Zins von gesamt 6% erreicht wurde. Mir wurde letztes Jahr nur der Zins von €429 gesamt ausbezahlt, die früheren Zinsen hat meine verstorbene Tante kassiert zu Lebzeiten.
      viele Grüße
      realist34

      Kommentar


        #4
        Der Erbe tritt in die Fußstapfen des Erblassers.

        Durch die Depotübertragung sind die Banken gesetzlich verpflichtet 30% des Wertes der Anleihen beim Verkauf pauschal mit Steuer zu belasten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird das dann wieder richtig gestellt. Entsprechende Unterlagen (Kaufbeleg, soweit es noch vorgelegt werden kann z.B. Kontoauszug) sind beim Finanzamt einzureichen.

        Beispiel:
        Es liegen 10.000 € Kapitaleinnahmen vor. 4.500 € wurden von der Bank besteuert, sind aber auf Grund einer Depotübertragung gar kein echter steuerpflichtiger Wertzuwachs.
        5.500 € sind reine Zinsen. Keine Aktien, keine Dividenden, keine andere Anleihen.

        In ElsterFormular als Eintragungen erforderlich:
        Zeile 7 Laut Steuerbescheinigung, Betrag 10.000 €
        Zeile 7 Korrigierte Beträge, Erläuterung: Depotübertragung, Betrag 5.500 €

        Zeile 8 Laut Steuerbescheinigung, Betrag 4.500 €
        Zeile 8 Korrigierte Beträge, Erläuterung: Depotübertragung, Betrag 0 €

        Zeile 11 Ersatzbemessungsgrundlage, Betrag 4.500 €
        Zeile 11 Korrigierte Beträge, Erläuterung: Depotübertragung, Betrag 0 €

        Zeile 14 + 14a - Je nachdem was man oben angekreuzt hat (Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge, Überprüfung Steuereinbehalt bestimmte Kapitalerträge).


        Da tatsächlich auf Grund des Verkaufs ein niedrigerer Betrag ausgezahlt worden sein kann (z.B. nur 14.500 €, zuzüglich der normalen Verzinsung von 429 €) ist es durchaus möglich das ein VERLUST aus der Veräußerung vorliegt.

        Dann wäre meinem Erachten noch unter "Nicht ausgeglichene Verluste OHNE Verluste aus der Veräußerung von Aktien" einzutragen
        Zeile 12 Laut Steuerbescheinigung, Betrag 0 €
        Zeile 12 Korrigierte Beträge, Erläuterung: Depotübertragung, Betrag 500 €
        Zuletzt geändert von Aron; 20.06.2011, 12:22.

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