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Handwerkerrechnung bei WEG

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    Handwerkerrechnung bei WEG

    Hallo,

    kann eine Handwerkerrechnung die bei einer WEG durch Rücklagen bezahlt wird, anteilmäßig bei der Steuererklärung berücksichtigt werden?

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    #2
    AW: Handwerkerrechnung bei WEG

    Hallo alge54,

    dass die Zahlung aus den Rücklagen genommen wurde, ändert nichts (die Rücklage gilt als Vermögen des Eigentümers).

    Der selbstbewohnende(!) Eigentümer kann demnach auch solche Kosten absetzen.
    Grundlage ist in der Regel die Abrechnung der Hausverwaltung. Darin sollten die 35a-Kosten extra ausgewiesen sein.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Die Bildung der Rücklage ist nicht abzugsfähig. Sie könnte ja auch wieder aufgelöst werden, weil man sich in der Eigentümerversammlung nachträglich wieder entscheidet eine Baumaßnahme doch/noch nicht zu realisieren. Oder man hat mehr in die Rücklage eingezahlt, als dann wirklich verbraucht wird. Im Grunde ist das nur ein "Sparbuch" in das alle Eigentümer einzahlen.

      Hat dann tatsächlich ein Unternehmen eine Tätigkeit auf dem Grundstück bzw. am Gebäude vollbracht und liegt eine Rechnung vom Unternehmer mit Arbeitslohn vor, kann der Verwalter in der Jahresaufstellung eine Position mit anteiligem Betrag aufnehmen, die dann jeder Eigentümer bei seinem Finanzamt geltend macht.

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        #4
        AW: Handwerkerrechnung bei WEG

        Vielen Dank für Eure Antworten.

        Es ist mir schon klar, dass die Bildung von Rücklagen nicht abzugsfähig ist. Meine Frage bezieht sich nur darauf, wenn Zahlungen aus diesen Rücklagen erfolgen.

        Jetzt bin ich gescheiter - vielen Dank nochmals.

        Gruß

        Albrecht

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