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Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

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    Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

    Hallo,

    meine Mutter hat mir und meinem Bruder in 2010 das Haus überschrieben. Sie besitzt Nießbrauchrecht und noch andere Klauseln sind festgelegt. Wir dürfen erst über das Eigentum verfügen, wenn sie dort nicht mehr wohnt / verstorben ist.

    Nun haben wir in 2010 ca. 5.000 € in das Haus investiert, genuaer gesagt neue Fenster und eine Haustür einbauen lassen.

    Meine Mutter meint nun, die Kosten könnten wir vielleicht steuervergünstigend absetzen, da uns das Haus ja nun "gehört" und sie ja nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt wird (Rentnerin).

    Ich würde da sja gerne machen, aber ich komme mit dem Formular überhaupt nicht klar. Wo kann ich den genau solche "Modernisierungen" oder "Renovierungen" eintragen?

    Wie gesagt, wir haben keinerlei Einnahmen aus diesem Besitz, nur Kosten für Modernisierungen und Renovierungen.

    Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar, denn ich hab soweit alles fertig, mir fehlt halt nur diese eine Angabe.

    #2
    AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

    Steuerbegünstigungen (Anlage FW) als auch Abschreibungen für eigengenutzte Wohnungen/Häuser gibt es schon lange nicht mehr.

    Renovierungen usw. können bei Eigennutzung steuerlich nicht mehr untergebracht werden. Allensfalls greift hier noch § 35 a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen).

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      #3
      AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

      Hallo,

      aha, vielen Dank. Dann unterliege ich einem großen Mißverständnis.

      In dem Haus wohnen ja nicht WIR, sondern NUR meine Mutter. Wir selbst wohnen zur Miete in einem anderen ort.

      Unter "Eigennutzung" dachte ich fiele es, wenn wir selbst dort wohnen würden.
      Da das nicht der FAll sit, sondern meiner Mutter die wohnung "zur Eigennutzung überlassen" wird oder so.

      Naja, das ist wohl mein problem mit dem Amtsdeutsch....

      Aber wieso gibt es das nicht mehr, wenn es doch die Anlage gibt? Wer kann sie denn dann überhaupt nutzen?

      Und was bitte wäre dann eine haushaltsnahe Dienstleistung?

      Sorry, ich hab damit nie zu tun gehabt.

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        #4
        AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

        ...

        und entschuldigung, ich bin kein Steuerexperte, deshlab muss man aber wegen meiner Frage nicht gleich verärgert sein.

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          #5
          AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

          Die Anlage FW gibt es nur noch für Altfälle (bis 31. 12.1995)
          siehe: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+fw.htm

          Eine Steueremäßigung für Renovierung (haushaltsnahe Dienstelistung) gibt es m.E. nur im eigenen Haushalt.
          Zitat Hauptvordruck Zeile 76: Für die in Ihrem inländischen Haushalt oder in einem anderen EU- / EWR-Staat belegenen Haushalt angefallenen Aufwendungen können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen ...

          Gruß
          HNuster

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            #6
            AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage FW

            Aha.


            Sehr schade.

            Das Formular hat mir nämlich den Betrag, den ich dort eingetragen hatte, wo ich ihn richtig vermutete, komplett berücksichtigt (grins).

            Naja, spätestens bei der Erstattung hätten wir es gemerkt.


            Danke trotzdem. Dann kann ich meine Steuererklärung ja endlich abschicken.

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