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Problem Arbeitgeberleistungen zu Fahrtkosten

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    Problem Arbeitgeberleistungen zu Fahrtkosten

    Hallo, ich habe ein ziemlich kompliziertes Problem, so kommt es mir zumindest vor.

    Ich erhalte von meinem Arbeitgeber ein Monatsticket zur Anreise zum Arbeitsort, diese Zuwendungen tauchen aber nicht in der Lohnsteuerabrechnung auf, so dass ich nicht weiß, ob und wie ich sie geltend machen kann (Frage 1). Sie werden mit dem Gehalt überwiesen, jedoch komplett auf einmal als Jahreskarte, so dass ich in dem Monat, wo das Geld für die Jahreskarte kommt nachher als Netto fast die Hälfte von meinem sonstigen Gehalt habe, bzw. die Karte quasi selbst gezahlt habe. Die zuständige Frau in der Buchhaltung sagte, dass dies daran liege, dass ich so in eine andere Steuerklasse rutsche, dieses Geld aber wieder mit der Steuererklärung zurückbekommen kann.

    Aber wo soll ich es angeben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe vorab,
    70kmh

    #2
    AW: Problem Arbeitgeberleistungen zu Fahrtkosten

    Der Beschreibung nach wird diese Zahlung wie normaler Arbeitslohn behandelt und besteuert.

    Sie können daher ganz normal die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen.

    Sie rutschen im betreffenden Monat natürlich nicht in eine andere Steuerklasse, sondern durch das hohe Brutto in der Lohnsteuertabelle in eine höhere Stufe (http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10828).

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      #3
      AW: Problem Arbeitgeberleistungen zu Fahrtkosten

      Hallo und vielen Dank für die Antwort.

      Aber das würde ja bedeuten, dass ich Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte absetzen kann, obwohl diese faktisch von meinem Arbeitgeber bezahlt wurden. Ich habe ja nur die höheren Steuern zahlen müssen. Das Jahresticket selbst wurde vom Arbeitgeber bezahlt. Kann man denn Werbungskosten für Fahrten ansetzen, obwohl man diese Fahrten nicht selbst bezahlt hat?

      Vielen Dank vorab,
      70kmh

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        #4
        AW: Problem Arbeitgeberleistungen zu Fahrtkosten

        Nun, Sie müssen es so sehen:

        Hätten Ihr Arbeitgeber die Aufwendungen (die Sie nun mal hatten) nicht bezahlt, wäre Ihr Bruttoarbeitslohn geringer und Sie hätten das ganze Jahr über weniger Steuern gezahlt.

        Die Erstattungen Ihres Arbeitgebers haben Sie ja auch nur bekommen, weil Sie Aufwendungen hatten - warum sollten Sie diese dann nicht auch in Ihrer Steuererklärung angeben.

        Daher können Sie die Fahrten absetzen, obwohl sie - streng genommen - nicht selbst bezahlt wurden. Dafür hatten Sie ja die erhöhte Steuerbelastung.


        Nebenbei:
        Selbst wenn Sie den Weg zur Arbeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, also gar keinen Aufwand haben (auch keinen erstatteten), könnten Sie die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

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