Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fragen

    Hi!

    Ich habe mal eine Frage:
    Kann man Seiten die man in einer Anlage hinzugefügt hat, welche man aber gar nicht braucht bzw. auch nicht ausgefüllt hat aus der Steuererklärung raus nehmen?!!! MfG

    #2
    AW: Fragen

    Hallo,

    zum Beispiel? Und warum willst du das?

    Grundsätzlich kann man eine Anlage nur komplett abgeben, das ist bei der schriftlichen Erklärung ebenso.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 24.06.2011, 00:07.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen

      Naja ich habe doppelte Haushaltsführung mit drin stehen z.B. aber habe keine doppelte Haushaltsführung zum anderen Auswärtstätigkeit und (alles unter Anlage N aber nichts darin ausgefüllt) und dann noch bei Anlage Kind eine 3. Seite wegen Absetzen von Kindergartenbeiträgen (auch nichts ausgefüllt), allerdings musste ich für das Jahr 2010 keine bezahlen (lag unter dem Satz und die Stadt hat den Ganztagskindergarten deshalb bezahlt). Frage ist nur ob das FA diese unausgefüllten Blätter auch mit übermittelt bekommt, wäre ja für die nur "3 Seiten Datenmüll"

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen

        Hallo UniqueAngel,

        sorry, ich dachte, es geht um irgendwelche Überlegungen, wie man beispielsweies nur die 'guten' Dinge angiebt, die 'schlechten' aber unter den Tisch fallen läßt.


        >>>Frage ist nur ob das FA diese unausgefüllten Blätter auch mit übermittelt bekommt, wäre ja für die nur "3 Seiten Datenmüll"

        Es wird (in der Regel) nur das übertragen, was du auch ausgefüllt hast.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen

          Ne ne keine Sorge, mach das zum ersten Mal das alles, deshalb bin ich da seeehr wackelig.. Ich hab ja keine diese Abgabepflicht zum 31. Mai 2010 nicht wirklich wenn ich davor noch nie Einkommenssteuererklärung gemacht habe oder?

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen

            Und dann hab ich auch gleich nochmal ne Frage: Hausrat und Haftpflichtversicherung kann ich ja beides angeben oder?

            Kommentar


              #7
              AW: Fragen

              Hallo UniqueAngel,

              >>>Ich hab ja keine diese Abgabepflicht zum 31. Mai 2010 nicht wirklich wenn ich davor noch nie Einkommenssteuererklärung gemacht habe oder?

              Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbst wer noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat (und auch nicht musste), kann erklärungspflichtig sein. FAQ zum Thema: http://www.wer-weiss-was.de/faq166/entry201.html

              Mach dir aber keinen Kopf, die Ende-Mai-Frist wird nicht so eng gesehen.


              >>>Und dann hab ich auch gleich nochmal ne Frage: Hausrat und Haftpflichtversicherung kann ich ja beides angeben oder?

              Hausrat nein, Haftpflicht ja (das gehört zu den Sonderausgaben, Anlage Vorsorgeaufwand).

              Ob sich private Versicherungen u.ä. aber überhaupt auswirken ist ungewiss, oft reichen schon die Sozialversicherungsbeiträge um den Höchstbetrag zu erreichen.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Fragen

                Dankeschön Stefan, hast mir sehr weitergeholfen!

                Abschließend habe ich noch eine letzte Frage.. da wo ich Nachweise mitschicken muss, wie funktioniert das? Kann ich diese irgendwie an die elektronische Übermittlung irgendwie anhängen oder muss ich die auf dem Finanzamt abgeben bzw. einreichen?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fragen

                  Hallo UniqueAngel,

                  zuerst einmal musst du wissen, ob du authentifiziert übertragen kannst (quasi mit Unterschrift). Das geht nur, wenn du ein persönliches Zertifikat hast, ist das der Fall?

                  Wenn nein, dann musst du sowieso nach der Datenübermittlung die komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken. Dann kannst du die erforderlichen Dokumente natürlich dazulegen.

                  Für den anderen Fall gibt es zwar die Möglichkeit der Sendung per Email, ich habe damit aber bislang noch keine Erfahrungen sammeln können. Ich weiß auch nicht, ob das überall geht.

                  Mit Elster können jedenfalls keine zusätzlichen Dokumente geschickt werden.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fragen

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                    Für den anderen Fall gibt es zwar die Möglichkeit der Sendung per Email, ich habe damit aber bislang noch keine Erfahrungen sammeln können. Ich weiß auch nicht, ob das überall geht.

                    Mit Elster können jedenfalls keine zusätzlichen Dokumente geschickt werden.

                    MfG Stefan
                    Hallo ihr Beiden,

                    Es müssen Beleg-o r i g i n a l e per Post (E-Schreiben-Rückschein?) oder Einwurf Briefkasten Finanzamt (FA) oder Abgabe in der FA Servicestelle eingereicht werden. Welche ab 2008 erforderlich sind steht in der PDF Datei, die man sich mit folgender Internetadresse, herunterladen kann.

                    https://www.elster.de/arbeitn_info.php

                    MfG
                    bavaro

                    EDIT- Bei Erklärungen nach Punkt Hinweise, Link - ab 2008.
                    Zuletzt geändert von ; 24.06.2011, 19:54.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X