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    Unterkunftskosten

    Anlage Kind 2010. Kind 27.12.1987 geboren, Studentin, auswärtig untergebracht. Zeile 26 Anlage Kind - Besondere Ausbildungskosten. Gehören Mietaufwendungen für das Studentenheim auch dazu? Und was ist mit den Aufwendungen für die Heimfahrten zu den Eltern jede Woche? (Bekommt Bafög. Wenn die Aufwendungen hoch genug sind, können die Eltern Ausbildungsfreibetrag bekommen.)
    Vielen Dank im Voraus.

    Eigentlich wenn ich schreibe Ausbildungskosten 3.000 und Besondere Ausbildungskosten 3.000 €, wird der Ausbildungsfreibetrag trotzdem nicht gewährt. Warum?
    Zuletzt geändert von elsterbenutzerin; 25.06.2011, 11:31. Grund: Noch was dazu.

    #2
    AW: Unterkunftskosten

    Zitat von elsterbenutzerin Beitrag anzeigen
    Zeile 26 Anlage Kind - Besondere Ausbildungskosten. Gehören Mietaufwendungen für das Studentenheim auch dazu? Und was ist mit den Aufwendungen für die Heimfahrten zu den Eltern jede Woche?
    Aus der Eingabehilfe zu den Zeilen 21-26:

    Von den Einkünften und Bezügen eines Kindes sind besondere Ausbildungskosten abzuziehen, z. B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, Kosten für Arbeitsmittel und für Studiengebühren, nicht jedoch Aufwendungen für Verpflegung.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterkunftskosten

      Hallo,

      die besonderen Ausbildungskosten werden nur bei der Einkunftsgrenze des Kindergeldes/Kinderfreibetrags berücksichtigt. Bei der Berechnung des Ausbildungsfreibetrags finden diese Aufwendungen keine Berücksichtigung. Aufgrund der Höhe des Bafögs kann daher wohl kein Ausbildungsfreibetrag gewährt werden.

      Aus der Darstellung der amtlichen Formulare geht das leider besser hervor, wie aus den Eintragungen bei Elster.

      Kommentar

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