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    vorsorgeaufwand

    hallo an alle
    mein gehalt liegt über der beitragsbemessungsgrenze und ich bin privat versichert
    beim ausdrucken meiner einkommensteuererklärung/ Steuerberechnung erscheint der satz:
    die steuerfreien arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der summe der Beiträgezu basiskrankenund sozialen pflegeversicherungen
    kann jemand diesen satz deuten?
    wie setzen sich steuerfreie AG zuschüsse zur KV und PV zusammen? in meiner lohnsteuerkarte sind dafür 2992€vermerkt
    vielen dank für eine antwort

    #2
    AW: vorsorgeaufwand

    Zitat von falco Beitrag anzeigen
    wie setzen sich steuerfreie AG zuschüsse zur KV und PV zusammen? in meiner lohnsteuerkarte sind dafür 2992€vermerkt
    vielen dank für eine antwort
    In Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 eventuell bei -Ja- ein Kreuz einfügen. Wenn das Kästchen angeklickt wird, ganz unten die Eingabehilfe lesen.

    Daten aus der Lohnsteuerkarte sollten in Anlage N eingetragen sein.

    Ansonsten in der Hilfe - Anleitung z. Steuererklärung - unter Index - Suchen nach- das Wort Krankenversicherung eingeben, doppelt draufklicken und Text daneben lesen.

    MfG
    bavaro

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      #3
      AW: vorsorgeaufwand

      Hi zusammen,
      habe eine frage zu Anlage Vorsorgeaufwandt Ziff. 11 - ich verstehe leider nicht ganz wann man ja und wann nein ankreuzen muss... Vielleicht ist jemand so nett und erklärt es mir, möchte bei meiner ersten Einkommenssteuer nicht alles gleich falsch machen...
      Grüße

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        #4
        AW: vorsorgeaufwand

        Bezahlt man seine KV selber oder tut einem jemand was dazu?
        Steuerfreier Arbeitgeberanteil zur KV gleich AG-Anteil zur Krankenpflichtversicherung.
        Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur KV gleich AG-Zuschüsse bei einem freiwillig Versicherten.
        Steuerfreie Behilfe des Dienstherrn bei Beamten.
        Steuerfreie Zuschüsse zur KV der Rentner.
        Ergibt alles zwanglos nach Lesen der Hilfe ein Ja.

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          #5
          AW: vorsorgeaufwand

          Heisst wenn mein Arbeitgeber (Landesamt für Besoldung und Versorgung) den Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen entrichtet hat, muss ich das mit "nein" ankreuzeln?

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            #6
            AW: vorsorgeaufwand

            Herrgott, natürlich ein Ja.

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              #7
              AW: vorsorgeaufwand

              Zitat von falco Beitrag anzeigen
              die steuerfreien arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der summe der Beiträgezu basiskrankenund sozialen pflegeversicherungen
              kann jemand diesen satz deuten?
              Bei privat Versicherten heißt das folgendes:

              Die Eintragung in Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand (= Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung) ist größer als die Hälfte der Eintragungen zur Zeile 31 (Beiträge für Basisabsicherung) zuzüglich den Eintragungen zur Zeile 32 (Pflegepflichtversicherung).

              Bei Ehegatten wird diese Berechnung übrigens nach Ehegatten getrennt gemacht. Es werden nicht alle Beiträge und alle Zuschüsse miteinander verglichen.

              Beiträge für Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer etc.) werden hierbei auch außen vor gelassen.

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                #8
                AW: vorsorgeaufwand

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Herrgott, natürlich ein Ja.
                Hallo neysee,

                es liegt halt nicht nur am lesen, sondern auch verstehen was gefragt und erklärt wird.

                MfG
                bavaro

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                  #9
                  AW: vorsorgeaufwand

                  Hallo falco,

                  mich würde interessieren, ob sich durch die inzwischen gemachten Auskünfte dein Problem erledigt hat. Ich hab das gleiche Problem und konnte es trotzdem noch nicht lösen.

                  Gruß, Andy

                  Kommentar


                    #10
                    AW: vorsorgeaufwand

                    Hallo Andy,

                    am Besten können wir hier immer dann helfen, wenn wir wissen, was wo eingetragen wurde. Manchmal reicht schon der Hinweistext aus, um eine Lösung zu finden. Oft kann man das letztendliche Problem allerdings erst dann finden, wenn die einzelnen Eintragungen bekannt sind.

                    Bei diesem Fehler KANN es an den folgenden Punkten liegen:

                    1. Der Arbeitgeber hat die Hälfte der Basis- und Wahlleistungen bezahlt (bei der Berechnung werden die Wahlleistungen aber - lt. Gesetz - nicht berücksichtigt).
                    2. Die Beiträge wurden auf Ehegatten aufgeteilt, der Zuschuss aber nur bei einem Ehegatten (wie es auf der Bescheinigung steht).
                    3. Die Beiträge der Versicherung wurden falsch eingetragen (seit 2010 sind die Bescheinigungen ja "etwas" verwirrend).
                    4. Es wurde versucht, alle Beträge mit Nachkommastellen einzutragen (klingt komisch, der Versuch kommt aber oft vor).

                    Also, wie gesagt: mit den genauen Eintragungen können wir schnell helfen - ansonsten nur raten.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: vorsorgeaufwand

                      Zitat von Andy Beitrag anzeigen
                      Hallo falco,

                      mich würde interessieren, ob sich durch die inzwischen gemachten Auskünfte dein Problem erledigt hat. Ich hab das gleiche Problem und konnte es trotzdem noch nicht lösen.

                      Gruß, Andy
                      gelöst ist das problem nicht allerdings wenn du die zeile 24(steuefreie AG zuschüssezur kv und pv) löscht wird eine steuerberechnung durchgeführt
                      damit liegt das problem liegt sicherlich in zeile 24
                      gruss falco

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                        #12
                        AW: vorsorgeaufwand

                        Hallo sabre,

                        eigentlich sind doch die vorzunehmenden Eintragungen recht überschaubar.
                        In der Anlage Vorsorgeaufwendungen sind folgende "Zeilen" (nur KV) auszufüllen:
                        Zeile 11: ja
                        Zeile 31: bescheinigte Basisversicherung
                        Zeile 32: bescheinigte Pflegeversicherung
                        Zeile 35: bescheinigte Wahlleisungen KV/PV
                        Zeile 37: Eintragung vorgegeben durch Lohnsteuerbescheinigung

                        Und da ja der Arbeitgeber den Zuschuss zu den gesammten Beiträgen leistet, liegt der Zuschuss immer über 50% der Basisversicherung, oder ??????

                        Gruß, Andy

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                          #13
                          AW: vorsorgeaufwand

                          Zitat von Andy Beitrag anzeigen
                          Und da ja der Arbeitgeber den Zuschuss zu den gesammten Beiträgen leistet, liegt der Zuschuss immer über 50% der Basisversicherung, oder ??????
                          Nicht immer, da der AG-Zuschuss zur PKV nach oben gedeckelt ist, aber oft ist dem so, daher kommt es, da ElsterFormular bei der Steuerberechnung fälschlicherweise beim Zuschuss auf 50% der Basisabsicherung prüft, häufig zum Abbruch der Berechnung bei Privatversicherten.
                          Es gibt Leute, die hier gebetsmühlenartig behaupten, der Gesetzgeber hätte den Fehler gemacht, das Gesetz nicht so zu beschließen, wie es in ElsterFormular implementiert ist. Richtig ist, dass in der Entwurfphase des Bürgerentlastungsgesetzes recht spät klargestellt wurde, dass der AG-Zuschuss voll auf die Basisbeiträge anzurechnen ist, aber dies ist keine Begründung dafür, dass seitens ElsterFormular das Problem seit 6 Monaten ignoriert wird.

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                            #14
                            AW: vorsorgeaufwand

                            Doch, es ist (leider) die Begründung.

                            Denn das ELSTER-Formular nutzt die gleichen Berechnungswege, wie die Finanzämter - und die sind nun mal an das Gesetz gebunden (ob es nun Sinn macht oder nicht). Deswegen gibt ELSTER hier auch - ärgerlicherweise - zurecht den Hinweis aus.

                            Anders als kommerzielle Programme *DARF* ELSTER die bestehende Rechtslage nicht ignorieren, nur damit eine (ggf. falsche) Steuerberechnung angezeigt wird.

                            Dadurch gibt es (momentan) leider in diesen Fällen keine Möglichkeit, doch noch eine Steuerberechnung angezeigt zu bekommen, wenn man alle Eintragungen richtig vorgenommen hat - wie Andy.

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                              #15
                              AW: vorsorgeaufwand

                              Hallo zusammen,

                              also wie das jetzt für mich aussieht, liegt hier ein Programmfehler von ELSTER vor. Ich kann ja eine Steuerberechnung trotzdem bekommen, wenn ich den Arbeitgeberzuschuss weglasse und die geleisteten Beiträge entsprechend kürze. So kann ich aber den Fall nicht ans FA übermitteln.
                              Deshalb zum Schluss noch die Frage. Kann ich trotz diesem Abbruch bei der Steuerberechnung den Fall ans FA übermitteln????


                              Gruß, Andy

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