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Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

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    Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

    So schimpft mich das Elster-Programm, und ich weiß ehrlich nicht mehr weiter.

    Bitte um Eure Ratschläge, damit ich endlich die Steuererklärung fertig hab :-(

    Danke

    #2
    AW: Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

    Das Elsterprogramm schimpft nicht mit Ihnen sondern teilt die aktuelle Rechtslage mit. Erstmals ab 2010 sind die Krankenkassenbeiträge voll abzugsfähig und schöpfen im Regelfall die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen voll aus mit der Folge, das sich andere Versicherungen - z. B. Haftpflich, Unfall etc. - steuerlich nicht auswirken. Ich würde Sie jedoch unverändert voll eintragen. Die Berechnung entscheidet dann letztlich, ob in Einzelfällen doch eine Berücksichtigung in Betracht kommen kann. Dies geschieht dann, wenn durch die Krankenversicherung die Höchstbeträge noch nicht voll ausgeschöpft sind. Ich denke, dass Sie die Steuererklärung bereits fertig haben und übermitteln können. Denn der Hinweis dürfte kein Abbruchhinweis sein, sondern nur ein allgemeiner Hinweis, der die Datenübermittlung nicht behindert.

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      #3
      AW: Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

      hallo korsika. vielen dank für die belehrung :-)

      ihre ausführungen erklären mir den "fehlerhaften" satz auf der steuerberechnung.

      ist es dann so, dass man aufgrund dieser krankenkassen-änderung auf einen großen anteil steuerrückzahlung verzichten muss ?

      die jahre zuvor waren es zwischen 800 und 1200 euro, jetzt bewegen wir uns laut hochrechnung bei ca. 200 euro (nur noch).

      oder kriegt man das geld bereits im vorfeld (während des jahres) ausbezahlt ?
      oder schluckt es einfach der staat (finanzämter) ?


      kennen sie sich auch mit dem passus "festgesetzt werden" bei der einkommensteuer aus ?

      hier recherchiere ich auch am rad, und ich finde außer einer splitting-tabelle nichts, wo ich sehen kann, welchen steuersatz wir mit unserem einkommen belegen.

      zudem wäre für mich interessant, wer und wie die "festsetzung der einkommensteuer" festgelegt wird.


      danke für ihre geduld :-)

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        #4
        AW: Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

        Es kann ohne weiteres sein, dass Ihr Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge bereits vorweg beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat und deshalb bei der jetzigen Berechnung unter dem Strich eine geringere Erstattung herauskommt. Diese Frage kann Ihnen Ihre Lohnbuchhaltung beantworten.
        Im Steuerrecht gibt es die Splittingtabelle für Verheiratete und die Grundtabelle für Ledige, der die Steuerbelastung entnommen werden kann.
        Die Frage wer und wie die Festsetzung der Einkommensteuer festgelegt wird, verstehe ich nicht ganz. Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz, das für die Bearbeitung der Steuererklärungen verbindlich ist.

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          #5
          AW: Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

          Mich würde mal interessieren wie der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen ermittelt wird oder ist der festgelegt?

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            #6
            AW: Fehler bei der Steuerberechnung ... Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen ...

            die Höchstebträge sind durch den Gesetzgeber festgelegt, das Ganze mal zum nachlesen:

            http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14367

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