Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
So schimpft mich das Elster-Programm, und ich weiß ehrlich nicht mehr weiter.
Bitte um Eure Ratschläge, damit ich endlich die Steuererklärung fertig hab :-(
Danke
So schimpft mich das Elster-Programm, und ich weiß ehrlich nicht mehr weiter.
Bitte um Eure Ratschläge, damit ich endlich die Steuererklärung fertig hab :-(
Danke
Kommentar