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Keine Steuerberechnung

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    Keine Steuerberechnung

    Hallo,
    ich erhalte für meinen Steuerbetrag in der Steuerberechnung 0€ obwohl es zu versteuerndes Einkommen gibt.
    Die Plausibilitätsprüfung ergab keinen Fehler.

    Ich verwende
    ElsterFormular
    - Version: 12.2.2
    - Revision: 6665

    Steuerberechnung für das Jahr 2009

    Hat jemand eine Erklärung?
    ----------

    Gruß Klaus

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung

    Liegt das zu versteuernde Einkommen zufällig unter dem Grundfreibetrag von 7834 Euro?

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Steuerberechnung

      Hallo,
      nein, so einfach ist es nicht. Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich höher.
      ----------

      Gruß Klaus

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Steuerberechnung

        Schade ...

        Werden denn bei der Steuerberechnung (nicht bei der Plausibilitätsprüfung) noch Hinweise angezeigt?

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Steuerberechnung

          Hallo Klaus,

          wie wäre es denn, wenn du einmal - nur für die Berechnung natürlich - dein Einkommen deutlich erhöhst (deutlich soll heißen, um vielleicht 50.000). Damit könntest du wenigstens sehen, ob die Berechnung grundsätzlich funktioniert. Ich kann mir nämlich absolut nicht vorstellen, dass es ein Softwarefehler ist.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Keine Steuerberechnung

            Hallo,
            Ich habe mal um 50.000 erhöht, die Berechnung funktioniert grundsätzlich.


            Hier mal meine Berechnung:
            Berechnung der Einkommensteuer
            zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 0.000. . . . . . . . . . . . . . . . 0
            zu versteuern nach § 34 Absatz 1 EStG . . . . . .00 .000. . . . . . . . . . . . ... . . 0
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

            Die Nullen sind die Stellenzahl meines Einkommens, es sind da natürlich nicht wirklich Nullen. Also deutlich über den Grenzen. Trotzdem 0 Euro Steuer.
            ----------

            Gruß Klaus

            Kommentar


              #7
              AW: Keine Steuerberechnung

              Ja.....

              Wenn bei den *normalen* Einkünften nur ein vierstelliger Betrag dabei heraus kommt UND die Splittingtabelle angewendet wird, dann war meine ursprüngliche Vermutung also doch richtig. Sie liegen unter dem - ok - SPLITTINGfreibetrag - und der ist doppelt so hoch, wie der GRUNDfreibetrag.

              Wenn Sie mit Ihren *normalen* Einkünften auf 0,- € Steuern kommen, werden die außerordentlichen Einkünfte i. S. d. § 34 EStG nicht berücksichtigt. Durch die Fünftelregelung fallen dann keine Steuern an, wenn das zuversteuernde Einkommen (ohne die Beträge nach § 34 EStG) zzgl. 1/5 der Beträge nach § 34 EStG immer noch unter dem Splittingfreibetrag liegt.

              Das ist oft schwer nachzurechnen, aber ansonsten gilt auch hier:
              Erhöhen Sie die Einkünfte so, dass bei der oben genannten Berechnung der Splittingfreibetrag überschritten wird, wird auch Steuer festgesetzt.
              Zuletzt geändert von Sabre; 29.06.2011, 15:30.

              Kommentar


                #8
                AW: Keine Steuerberechnung

                Hallo Klaus,

                sorry, dann kommen wir so - ohne konkrete Zahlen - nicht viel weiter.

                Da du den Splittigtarif erwähnst, ist aber schon mal von einem doppelten Grundfreibetrag auszugehen.

                Desweiteren ist der §34 EStG erwähnt. Der entsprechende Betrag wird nur zu einem Fünftel zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

                Wenn du nun die 'normalen' Einkünfte plus 1/5 der Abfindung (das vermute ich hinter den §34-Erträgen) nimmst, liegst du dann immer noch über dem (doppelten) Grundfreibetrag? Ich vermute nicht. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen dann letztendlich ist, spielt keine Rolle mehr; X mal Null Prozent macht immer Null.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung

                  Ich hätte ja gerne noch ein Beispiel angefügt, aber dank der Zeicheneinschränkung des Forums, nimmt der leider meine Eingaben nicht an ...

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung

                    Beispiel:

                    zu versteuern nach dem Splittingtarif 5.000 EUR
                    zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG 50.000 EUR

                    Berechnung:

                    5.000 EUR + 1/5 x 50.000 EUR = 15.000 EUR < 15.682 EUR (Splitting-Freibetrag)

                    Damit festzusetzende Steuer: 0
                    Zuletzt geändert von Sabre; 29.06.2011, 15:35. Grund: Toll, jetzt funktioniert's, man muss es halt nur oft genug versuchen ...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Keine Steuerberechnung

                      Hallo,
                      vielen Dank für Eure Antworten.
                      Ich wollte hier halt keine konkreten Zahlen veröffentlichen. Mit meinem Usernamen hier bin ich auch in anderen Foren unterwegs, daher wollte ich das vermeiden. Sollte mir für dieses Forum wohl besser einen anderen Usernamen zulegen.
                      Aber mir scheinen die Erklärungen logisch. Bei mir ist das (§34) eine Dienstaltersprämie für 50 Jahre und damit deutlich mehrjährig.

                      Ich werde die Erklärung mal abschicken und berichten, wie es ausgegangen ist.

                      PS: Wo kann man eigentlich verständlich den §34 EstG nachlesen?
                      Ich habe mal gegoogelt, ist aber ziemlich verworren was ich gefunden habe.
                      ----------

                      Gruß Klaus

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Keine Steuerberechnung

                        Hallo Klaus,

                        google doch mal nach "Fünftelungsregelung", da kommt schon einiges.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Keine Steuerberechnung

                          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                          Ich hätte ja gerne noch ein Beispiel angefügt, aber dank der Zeicheneinschränkung des Forums, nimmt der leider meine Eingaben nicht an ...
                          Hallo Sabre,

                          das ist ein altes Leiden des Forums. Sind gar keine Sonderzeichen vorhanden bekommt man trotzdem den Hinweis, dass wegen der angeführten Sonderzeichen oder falschen Zeilenumbrüchen oder... oder... nichts geht. Warte man eine Weile und probierts nochmal wird das Zitat akzeptiert. Ist schon sonderbar.

                          MfG
                          bavaro

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