Hallo,
während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber mehr an die Krankenversicherung als der Arbeitnehmer:
"Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden bemessen sich nach dem fiktiven Arbeitsentgelt. Neben dem Ist-Entgelt wird also eine weitere Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung herangezogen, das so genannte fiktive Arbeitsentgelt. Dieses beträgt 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Das fiktive Arbeitsentgelt wird dabei nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
Für das fiktive Arbeitsentgelt sind nur Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abzuführen. In der Arbeitslosenversicherung ist es beitragsfrei. Die Beiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Das betrifft auch den von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung allein zu tragenden zusätzlichen Beitragssatz von 0,9%. Den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose trägt die Bundesagentur für Arbeit pauschal."
(http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_sozialversicherung.html)
Die Beiträge erscheinen auf der Lohnsteuerbescheinigung, aber ElsterFormular akzeptiert sie nicht:
"AHW Abbruch-Hinweise
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."
Hat ElsterFormular an dieser Stelle einen Fehler, oder ist die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt?
Ich bin bei der AOK freiwillig versichert.
Vielen Dank
während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber mehr an die Krankenversicherung als der Arbeitnehmer:
"Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden bemessen sich nach dem fiktiven Arbeitsentgelt. Neben dem Ist-Entgelt wird also eine weitere Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung herangezogen, das so genannte fiktive Arbeitsentgelt. Dieses beträgt 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Das fiktive Arbeitsentgelt wird dabei nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
Für das fiktive Arbeitsentgelt sind nur Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abzuführen. In der Arbeitslosenversicherung ist es beitragsfrei. Die Beiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Das betrifft auch den von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung allein zu tragenden zusätzlichen Beitragssatz von 0,9%. Den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose trägt die Bundesagentur für Arbeit pauschal."
(http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_sozialversicherung.html)
Die Beiträge erscheinen auf der Lohnsteuerbescheinigung, aber ElsterFormular akzeptiert sie nicht:
"AHW Abbruch-Hinweise
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."
Hat ElsterFormular an dieser Stelle einen Fehler, oder ist die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt?
Ich bin bei der AOK freiwillig versichert.
Vielen Dank
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