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Fehlerhafte Erklärung - was tun ?

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    Fehlerhafte Erklärung - was tun ?

    In einem Eingabefeld der Anlage N wurde ein Fehler (falsche Zahl) nicht bemerkt und die Erklärung an das Finanzamt übermittelt. Wie kann dies nachträglich noch korrigiert werden?
    Ist eine zweite EKSt-Erklärung für 2010 mit richtigen Daten eine Möglichkeit ?
    Wer hat bitte mit sowas Erfahrung, Tipps werden dankbar angenommen.

    HBGSR

    #2
    AW: Fehlerhafte Erklärung - was tun ?

    Grundsätzlich können Sie dies berichtigen. Am einfachsten, wenn Sie zuvor die Datenübermittlung ohne Authentifizierung ausgewählt haben. Einfach Ihre Steuererklärung aufrufen, auf Datei, Daten kopieren gehen, den Fehler berichtigen, neu übermitteln, und wichtig: dem Finanzamt nur den Ausdruck der zuletzt übermittelten komprimierten Erklärung unterschrieben zusenden. Bei einer Datenübermittlung mit Authentifzierung das gleiche Verfahren. In diesem Fall sollten Sie dem Finanzamt jedoch kurzfristig eine Nachricht zukommen lassen, dass eine neue Steuererklärung kommt und die alte nicht verwendet werden soll. Ansonsten ist besonders bei den authentifiziert übermittelten Erklärungen bei Erhalt des Steuerbescheides in Papierform wichtig darauf zu achten, ob die Daten stimmen. Wenn nicht, bleibt hier nur der Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, um den Fehler zu beheben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlerhafte Erklärung - was tun ?

      Hallo HBGSR,

      bei kleinen Fehlern reicht eigentlich auch eine schriftliche Korrektur (mit Unterschrift!). Das braucht dann auch nur ein Satz zu sein (Formular xy, Zeile x (oder Kennzahl y) soll nicht 1, sondern 2 sein).

      Und natürlich nachher den Bescheid entsprechend kontrollieren, hatte korsika ja auch schon gesagt.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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