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AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

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    AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

    Hallo!

    Ich bin privat krankenversichert.
    Mein Arbeitgeber hat Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung" aus gefüllt. Dies habe ich so in das elster-Formular übernommen.
    Der Betrag wurde automatisch in Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand übertragen. Bei der integrierten Steuerberechnung wird dieser Betrag unter "ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen" von meinen Beiträgen abgezogen (und mindert somit die Steuerrückzahlung).
    Ich habe inzwischen die Steuererklärung abgegeben und den Steuerbescheid erhalten. Hier gibt es keine Zeile "ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen". Dementsprechend höher fällt meine Rückerstattung aus.

    Hat der Bearbeiter hier einen Fehler gemacht? Oder hat Elster einen Fehler?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

    Wenn alle anderen Beträge identisch mit der Berechnung von Elster sind hat der Bearbeiter im Finanzamt - bewusst oder unbewusst - die Eintragungen zu den steuerfreien Zuschüssen nicht angesetzt. Sollten auch alle anderen Zahlen anders aussehen sollten Sie ggf. die Erläuterungen genau durchlesen (ok, dies eigentlich auch im ersten Fall).

    Wie Sie jetzt darauf reagieren bleibt Ihnen überlassen. Aber den Grund für die Nichtberücksichtigung kann Ihnen nur Ihr zuständiger Bearbeiter nennen.

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      #3
      AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

      Hallo,

      ich habe heute auch meinen Steuerbescheid erhalten. Auch ich bin Privatversichert und bei mir wurde die steuerfreie Arbeitgebererstattung, die in der Steuerbescheinigung in Zeile 24 eingetragen ist, abgezogen. Ich bin bisher der Meinung, dass dies nicht richtig ist. Denn dann hätte ich die Beiträge zur Krankenversicherung insgesamt erhöhen müssen.

      Viele Grüße

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        #4
        AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

        Also alle anderen Beträge sind soweit identisch und in den Erläuterungen steht nur, daß die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden, da der Höchstbetrag bereits durch die Krankenversicherungs- (Basisabsicherung) und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist. Also kein Wort, warum die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur PKV nicht berücksichtigt wurden.

        Zur Vorgeschichte muß ich vielleicht noch sagen, dass ich, um eine Elster-Steuerberechnung überhaupt möglich machen zu können, die AG-Zuschüsse zur PKV auf 50% der Basisanteile reduzieren mußte, da ja sonst der berühmte Fehler 07147 (Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen...) auftrat und eine Berechnung nicht durchgeführt wurde.
        In der Version die ich ans FA gesendet habe, habe ich jedoch wieder den höheren Gesamt-AG-Zuschuß, wie er auf dem LST-Ausweis vom AG aufgeführt war, eingetragen.

        Ob das allerdings damit zu tun haben kann...?

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          #5
          AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

          Also dieser zitierte Satz steht auch bei mir in den Erläuterungen.
          Wenn das FA die Version erhalten hat, in welcher die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse aufgeführt sind, dann müssten diese, wie auch bei mir, berücksichtigt werden.
          Das ist ja dann die "Finale Version", die ans FA geschickt wird. Alle vorherigen nichtgespeicherten Tests, um eine Steuerberechnung durchführen zu können, erhält das FA nicht.
          Ich bin mir aber eben nicht sicher, ob es richtig ist, den kompletten Arbeitgeberzuschuss in Abzug zu bringen und überlege, Widerspruch einzulegen. Meines Erachtens hätte dann auch nur der hälftige Arbeitgeberzuschuss vom Basisbetrag in Abzug gebracht werden dürfen. Ich kann mich aber auch irren, finde dazu nur leider nirgendwo irgendwelche Hinweise oder Erläuterungen.

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            #6
            AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

            Zitat von daytona Beitrag anzeigen
            Auch ich bin Privatversichert und bei mir wurde die steuerfreie Arbeitgebererstattung, die in der Steuerbescheinigung in Zeile 24 eingetragen ist, abgezogen. Ich bin bisher der Meinung, dass dies nicht richtig ist. Denn dann hätte ich die Beiträge zur Krankenversicherung insgesamt erhöhen müssen.
            Die private Krankenversicherung weist auf ihren Bescheinigungen aus, was sie an Beiträgen erhalten hat - unabhängig davon, von wem die gezahlt wurden. Diese Beiträge geben Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwan an und die werden auch bei der Berechnung angesetzt.

            Im zweiten Schritt wird nun geprüft, welchen Teil dieser Beiträge Sie selbst gezahlt haben - nämlich alles, was Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen haben. Daher ist es vollkommen richtig, wenn zunächst sämtliche Beiträge abgezogen werden, anschließend jedoch die Arbeitgebererstattungen gegengerechnet werden.



            Ausnahme:
            Bei freiwillig GESETZLICH Versicherten gab es in diesem Jahr Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen, weil diese nicht richtig ausgestellt wurden (bzw. weil die Gesetzgebung zu spät klargestellt wurde). Aber auch dieses Problem wurde inzwischen bei der Steuerberechnung behoben.

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              #7
              AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

              Na vielleicht hat ja der Bearbeiter im FA selbst nicht gewußt wieviel er da ansetzen muß, ob den kompletten AG-Zuschuß lt. LSt-Ausweis, oder nur anteilig für die Basisabsicherung, oder...und hat halt das Feld bei mir mal gleich ganz frei gelassen -

              Ich werde aber jedenfalls nicht bei ihm nachfragen, bevor ich noch irgendwelche schlafende Hunde wecke.

              Habe halt gedacht, daß es dafür eine logische Erklärung gäbe, dem ist aber scheinbar nicht so.

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                #8
                AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

                [QUOTE=Sabre;129719]Die private Krankenversicherung weist auf ihren Bescheinigungen aus, was sie an Beiträgen erhalten hat - unabhängig davon, von wem die gezahlt wurden. Diese Beiträge geben Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwan an und die werden auch bei der Berechnung angesetzt.

                In den Zeilen 31 und 32 ist aber nur der Basisbetrag einzutragen und nicht der tatsächlich gezahlte Betrag. Der Unterschiedsbetrag zum Basisbetrag und zum tatsächlichen gezahlten Betrag wird im Steuerbescheid nirgendwo aufgeführt und wird somit auch nicht berücksichtigt.

                Im zweiten Schritt wird nun geprüft, welchen Teil dieser Beiträge Sie selbst gezahlt haben - nämlich alles, was Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen haben. Daher ist es vollkommen richtig, wenn zunächst sämtliche Beiträge abgezogen werden, anschließend jedoch die Arbeitgebererstattungen gegengerechnet werden.

                Das sehe ich nicht so, denn hier wird nur geprüft, wie hoch der Basisbetrag ist und der ist ja geringer. Natürlich wäre es richtig, wenn ich hier den tatsächlich gezahlten Betrag eingetragen hätte, als Beispiel 6.600 € im Jahr und der Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte 3.300 €. Der Basisbetrag beträgt aber nur 4.500 € und hiervor werden dann im 2. Schritt 3.300 € vom Arbeitgeber in Abzug gebracht

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                  #9
                  AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

                  Zitat von goali69 Beitrag anzeigen
                  Na vielleicht hat ja der Bearbeiter im FA selbst nicht gewußt wieviel er da ansetzen muß, ob den kompletten AG-Zuschuß lt. LSt-Ausweis, oder nur anteilig für die Basisabsicherung, oder...und hat halt das Feld bei mir mal gleich ganz frei gelassen -

                  Ich werde aber jedenfalls nicht bei ihm nachfragen, bevor ich noch irgendwelche schlafende Hunde wecke.

                  Na das würde ich auch nicht machen. Evtl. war das wirklich reine Glücksache

                  Habe halt gedacht, daß es dafür eine logische Erklärung gäbe, dem ist aber scheinbar nicht so.
                  Ich auch, aber ich komme da irgendwie auch nicht weiter. Evtl. gibt es ja auf meinem Widerspruch eine vernünftige Erklärung

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                    #10
                    AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

                    So, noch mal ein bisschen im Gesetz geblättert:

                    Nach § 3 Nr. 62 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung nur insoweit steuerfrei, als dass der Arbeitgeber zu diesen Zuschüssen verpflichtet ist. Dies sind die Beiträge, die der Grundabsicherung seines Arbeitnehmers dienen - also grds. die Beiträge zur gesetzlichen KV.

                    Bei privaten KV sieht das dann so aus, dass die *steuerfreien* Arbeitgeberzuschüsse nur in der Höhe gezahlt werden, in der die Beiträge zur privaten KV den Beiträgen zur gesetzlichen KV gleichgestellt sind - und das sind die Basisbeiträge.

                    Wenn ein Arbeitgeber nun - wie in den Vorjahren - weiterhin die Hälfte der Versicherungsbeiträge aller Arbeitnehmer zahlt - unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind, kommt es zwangsläufig zu Problemen.

                    Während der Arbeitnehmer später bei seiner Einkommensteuererklärung nur noch die tatsächlichen Basisbeiträge ansetzen kann, hat der Arbeitgeber die Hälfte von dem erstattet, das er für Basisbeiträge gehalten hat - also zu viel.

                    Damit ist die volle Gegenrechnung der *als steuerfrei behandelten* Arbeitgeberzuschüsse gegen die Basisabsicherung zwar nicht schön - aber vom Gesetz her richtig. Denn alle Arbeitgeberzuschüsse, die steuerfrei sind, müssen nun mal für Basisabsicherung gezahlt worden sein - denn sonst wären sie ja nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig.

                    Klingt seltsam, ist es aber auch ...

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                      #11
                      AW: AG-Zuschuss PKV nicht berücksichtigt?

                      Hallo Sabre,

                      vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Das hört sich für mich schon mal sehr logisch an. Ob ich es aber akzeptieren kann, ist eine andere Sache :-)
                      Ich werde aber unabhängig von der Rechtslage vielleicht doch mal beim Finanzamt nachfragen.
                      Aber nochmals Danke für Deine Bemühungen.

                      Tsja, da haben wohl die anderen Forumsmitglieder, bei welchen der Betrag nicht in Abzug gebracht wurde, viel Glück gehabt :-)

                      Ach so, dann wäre noch ein Frage interessant, ob es für mich nicht vorteilhafter gewesen wäre, wenn das alte Recht 2004 angewendet worden wäre......?
                      Zuletzt geändert von daytona; 08.07.2011, 15:24.

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